Jagd

Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Ein Jäger steht mit seinem Gewehr am Waldrand. (Bild: Felix Kästle / dpa)

Zwischenfrüchte stellen neben dem Wald aktuell die einzigen Rückzugsgebiete für Wildschweine dar. Um die Jagd zu erleichtern, können betroffene Gebiete nun entsprechend behandelt werden.

„Das nach wie vor hohe Risiko einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa macht es erforderlich, an den vorbeugenden Maßnahmen festzuhalten. Die Reduzierung der Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen. Um die Bejagung bei den Drückjagden zu erleichtern, ist es notwendig, die Zwischenfrüchte, die aktuell die einzigen Rückzugsgebiete außer dem Wald für Wildschweine darstellen, so zu behandeln, dass das Schwarzwild sich bei den Bewegungsjagden nicht in diese Flächen zurückziehen kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 29. November. Dies unterstütze die Jägerschaft bei ihrer wichtigen Arbeit. Die Pflanzen dürften allerdings nur dann eingekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdausübungsberechtigten abgesprochen wurde.

Winterbegrünungen, die nach FAKT F1 gefördert werden, dürfen bereits ab dem 20. November hoch gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt werden. Zu beachten ist, dass eine Nutzung des Aufwuchses hierbei untersagt ist und der Aufwuchs auf der Fläche verbleiben muss.

Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020

Für Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Gemeinsamen Antrag gemeldet wurden, sind die Regelungen der Verordnung der Landesregierung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Paragraph 5 Absatz 6 der Agrar-ZahlVerpflV in Verbindung mit Paragraph 4) zu beachten. Demnach müssen ÖVF-Zwischenfrüchte bis zum 15. Januar auf der Fläche bleiben. Im Sinne dieser Regelung verbleibt der Aufwuchs auch dann auf der Fläche, wenn dieser gewalzt, geschlegelt oder gehäckselt wird. Abgefrorene Kulturen gelten als auf der Fläche belassen.

In Wasserschutzgebieten darf ausnahmsweise in der Zone III die Begrünung mittels eines Schnittes auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter eingekürzt werden. Der Aufwuchs hat auf der Fläche zu verbleiben. In Zone II ist ebenfalls ein Schnitt auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter wie oben ausgeführt zulässig, jedoch sind auf der Fläche mindestens 25 Prozent der Begrünung stehen zu lassen. Dies kann streifenweise oder als Block erfolgen. Bei letzterer Schnittvariante muss jedoch eine Bejagung möglich sein. Die Bearbeitung der Begrünung ist in diesen Fällen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde formlos anzuzeigen.

Die Auflagen zur Einarbeitung sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Eine Einarbeitung der Begrünung ist also auch weiterhin erst zum zulässigen Einarbeitungstermin erlaubt.

Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern der Landratsämter.

Weitere Meldungen

Wengenviertel in Ulm
  • Städtebauförderung

235 Millionen Euro für Städtebaumaßnahmen

Aussicht vom Schönbergturm bei Reutlingen.
  • Ländlicher Raum

Studie zur Wirtschaftsentwicklung im Ländlichen Raum

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
  • Artenschutz

Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus

Erdbeeren auf einem Wochenmarkt (Foto: © dpa)
  • Landwirtschaft

Erdbeersaison eröffnet

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Hauk zeichnet Grandls Hofbräu Zelt aus

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Wolfsriss in Wolpertshausen nachgewiesen

Eine Kuh und ein Kalb laufen über einen Feldweg
  • Tierschutz

Fördermittel für Rinder-Schutz

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
  • Tierschutz

Land fördert Neubau eines Tierheims in Bad Mergentheim

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Land fördert Erneuerung ländlicher Wege

Wolf
  • Wolf

Wolf in Lenzkirch überfahren

Lagegespräch BAO Fokus, Gruppenfoto im Innenministerium
  • Sicherheit

Bekämpfung der Gewaltkriminalität in Stuttgart

Schweine
  • Tierhaltung

Nachhaltige und regionale Selbstversorgung mit Schweinefleisch

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
  • Integration

Land unterstützt Integrationsprojekte

Über einem Modell eines Konferenzraums steht der Text „Popup Labor Baden-Württemberg – Machen Sie mit!“
  • Innovation

„Popup Labor BW“ in Neresheim und Heidenheim

von links nach rechts: Staatssekretär Arne Braun; Johannes Graf-Hauber, Kaufmännischer Intendant des Badischen Staatstheaters Karlsruhe und Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Badischen Staatstheaters Karlsruhe
  • Kultur

Neuer Kaufmännischer Inten­dant am Badischen Staatstheater

Dr. Renate Kaplan
  • VERWALTUNG

Neue Leitung beim Finanzamt Biberach

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Förderung

Beteiligungsverfahren zur Gestaltung des EFRE nach 2027

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Zeitnahe Zahlung ausstehen­der Fördergelder für Landwirte

Portraitaufnahme Herr Döhring
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ettlingen

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Wirtschaft

Nachbesserungen bei Büro­kratieentlastung gefordert

Ländlicher Raum
  • Ländlicher Raum

Abschluss von „CREATE FOR CULTURE“

Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.
  • Denkmalförderung

Rund 5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale

// //