Arbeit

Passiv-Aktiv-Transfer erfolgreich gestartet

Katrin Altpeter - Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Seit dem Start des bundesweit beachteten Arbeitsmarktprogramms „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) Mitte November 2012 konnten bereits 120 ehemals Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft vermittelt werden.

Diese Zahl nannte Sozialministerin Katrin Altpeter in einer ersten Zwischenbilanz. Insgesamt können mit dem auf drei Jahre angelegten PAT-Programm 562 Plätze in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gefördert werden. Vermittelt werden Langzeitarbeitslose, die seit mindestens drei Jahren Hartz IV beziehen. Um die nach langer Arbeitslosigkeit häufig beobachteten Beschäftigungsabbrüche zu verhindern, werden die Arbeitsverhältnisse sozialpädagogisch begleitet. Beim Passiv-Aktiv-Transfer sollen Leistungen, die Langzeitarbeitslose sonst passiv für den Lebensunterhalt bekommen (Hartz IV, Kosten für Unterkunft und Heizung), in Zuschüsse für eine aktive, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden.  

Altpeter: „Mit dem Passiv-Aktiv-Transfer erproben wir ein bundesweit einmaliges Modell, um Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.“ Die Ministerin wies in dieser ersten Zwischenbilanz darauf hin, dass die Rückmeldungen aus den einzelnen Landkreisen zum PAT-Programm sehr unterschiedlich sind. Während beispielsweise in Mannheim alle 51 PAT-Plätze besetzt werden konnten, davon 42 in der Privatwirtschaft, seien andere Landkreise bisher noch nicht so weit gekommen.

In den Verträgen, die zwischen dem Sozialministerium und den jeweiligen Stadt- und Landkreisen geschlossen wurden, wurde vereinbart, PAT-Plätze für Langzeitarbeitslose vorrangig auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Kommunale Beschäftigungsgesellschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und gemeinnützige Unternehmen konnten deshalb bis zum Ende der ersten Förderphase am 31. März 2013 nur auf ein Drittel der insgesamt 562 geförderten PAT-Plätze zugreifen. Landesweit wurden seit Mitte November 2012 aufgrund dieser Klausel bisher 90 Plätze bei kommunalen Beschäftigungsgesellschaften oder Sozialunternehmen gefördert.

Bei einer Tagung der Jobcenter vor kurzem sei deutlich geworden, so Ministerin Altpeter, dass sich die Vermittlung von ehemals Langzeitarbeitslosen in die Privatwirtschaft zwar sehr aufwändig und schwierig gestaltet. Gleichwohl hielten die Jobcenter die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt für eine „lohnenswerte Anstrengung“. Deshalb sollen auch nach dem 31.3.2013 die noch freien PAT-Plätze in jenen Landkreisen für den regulären Arbeitsmarkt offen bleiben, in denen die begründete Aussicht auf einen Vermittlungserfolg in die Privatwirtschaft besteht. Die übrigen PAT-Plätze können nach dem 31.3. auch an Sozialunternehmen oder kommunale Beschäftigungsgesellschaften vergeben werden.

Sozialministerin Altpeter: „Während der Bund bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose einen regelrechten Kahlschlag betreibt, erproben wir mit dem Passiv-Aktiv-Transfer und den anderen vier Bausteinen unseres Landesprogramms für gute Arbeit neue, innovative Wege der Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen Menschen damit eine Chance auf Teilhabe geben, die bisher am Rande der Gesellschaft leben.“

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