Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr 201,6 Millionen Euro Schuldbeträge erwirtschaftet. Das sind 11,5 Millionen Euro mehr als noch 2010 (190,1 Millionen Euro), was einem Plus von sechs Prozent entspricht. „Bereits im ersten Jahr seiner praktischen Anwendung hat sich das neue, unbürokratische Vergütungsmodell für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher damit bestens bewährt“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Büro auf eigene Kosten zu betreiben und Personal zu beschäftigen. Dafür erhalten sie vom Land eine Entschädigung. Die zuvor getrennten Beträge für die Bürokostenentschädigung und die Vollstreckungsvergütung wurden mit dem neuen Vergütungsmodell durch eine einheitliche Vergütung ersetzt. Damit können personalin-tensive Auflistungen von Einzeldaten entfallen. Nachweispflichten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie zusätzliche Kontrollaufgaben für die Justizverwaltung, die im früheren Modell unvermeidbar waren, fallen nun nicht mehr an. Zudem wurde der Bestand an Vorschriften in diesem Bereich deutlich reduziert. „Das neue Vergütungsmodell ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, betonte der Justizminister.
Nach dem neuen System bestimmt sich die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ausschließlich über den Arbeitserfolg. Dadurch bietet das Vergütungsmodell mehr Leistungsanreize als das vorherige. „Außerdem wird eine faire Risikoverteilung zwischen Landeshaushalt und Gerichtsvollziehern erreicht“, erklärte Stickelberger: „Das System reguliert sich praktisch von selbst. Anpassungsbedarf besteht allenfalls im Abstand von mehreren Jahren.“
Im Jahr 2011 haben Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg durchschnittlich rund 64 Prozent ihrer Gebühreneinnahmen erhalten, gegenüber dem Jahr 2010 ist das ein Plus von 7 Prozent. Dennoch konnte das Finanzierungsdefizit für den Landeshaushalt wieder deutlich zurückgeführt werden: „Auch finanzpolitisch sind wir mit dem Vergütungsmodell auf dem richtigen Weg“, sagte der Justizminister. Mittlerweile würden mehrere Bundesländer planen, ähnliche Modelle einzuführen.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg