Justiz

Neues KI-Werkzeug für effiziente Justizverfahren

Als Teil der Digitalisierungsinitiative für die Justiz entwickelt das Land das KI-Werkzeug „StruKI“ zur Aktenstrukturierung. Dies soll Justizangehörigen schnelleren Zugriff auf wesentliche Informationen ermöglichen und Verfahren beschleunigen.

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Richter im Landgericht Stuttgart
Symbolbild

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg entwickelt im Projekt „StruKI“ ein KI-Werkzeug zur Aktenstrukturierung. Bei „StruKI“ handelt es sich um eine Assistenzanwendung, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) Justizverfahrensakten zusammenfasst und strukturiert.

Die Arbeit der Richter und Staatsanwälte wird maßgeblich durch das Lesen und Auswerten von Akten bestimmt, was einen sehr großen Anteil ihrer Arbeitszeit in Anspruch nimmt. „StruKI“ wird Akteninhalte übersichtlich aufbereiten, um einen besseren und schnelleren Zugriff auf die wesentlichen Informationen zu ermöglichen. Dies soll nicht nur die Arbeit der Justizangehörigen erleichtern, sondern auch die Dauer vieler Verfahren verkürzen und somit letztendlich den Bürgern zugutekommen.

Verfahrensführung beschleunigen

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Mit ‚StruKI‘ möchten wir den Justizangehörigen ein effektives Instrument zur Verfügung stellen, um ihre Arbeit zu optimieren und die Verfahrensführung zu beschleunigen. Dann können sie sich noch besser auf ihre Kernkompetenzen fokussieren: den persönlichen Kontakt mit den Rechtssuchenden, die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die fundierte juristische Entscheidungsfindung.“

Das Projekt ist Teil der Digitalisierungsinitiative für die Justiz und wird mit Entwicklern der IBM Deutschland GmbH, der CODEFY GmbH sowie der Materna Information & Communications SE durchgeführt. Bund und Länder haben Baden-Württemberg mit der Projektdurchführung beauftragt; die Projektinitiative stammt ebenfalls aus Baden-Württemberg.

Einsatz in allen Gerichtsbarkeiten

„StruKI“ soll perspektivisch in allen Gerichtsbarkeiten eingesetzt werden, das heißt bei Zivil- und Strafgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und Arbeitsgerichten in Bund und Ländern. Auch die Staatsanwaltschaften werden „StruKI“ nutzen können.

Um die Potenziale von KI für die Justiz zu erschließen, setzt das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg auf den fachlichen Austausch mit Vertretern der Justizpraxis, der Rechtsanwaltschaft und der Rechtswissenschaft.

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