Freihandelsabkommen

Neuer EU-Vorschlag zu Investorenschutz und Streitbeteiligung bei TTIP

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

„Mit dem neuen Vorschlag vollzieht EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström eine 180-Grad-Wendung in die richtige Richtung. Malmström greift auch Anliegen aus Baden-Württemberg auf, die wir bereits seit knapp einem Jahr in verschiedenen Gesprächen –  direkt mit Kommissarin Malmström und auch ihrem politischen Beraterstab – intensiv erörtert haben“, so Baden-Württembergs Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Peter Friedrich zu den heute vorgelegten Vorschlägen der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zu einer Investitionsgerichtsbarkeit für TTIP und andere Handelsverträge.

Kommissarin Malmström hatte bereits im Mai 2015 ein Konzeptpapier veröffentlicht, das konkrete Ideen für eine Reform des Investorenschutzes in internationalen Handelsabkommen wie TTIP zur Diskussion stellte. „Beim Thema Transparenz hat Kommissarin Malmström viel getan. Sie geht den Weg des Gehörtwerdens. Das ist richtig und macht sich bezahlt. Baden-Württemberg wird die Europäische Kommission weiter dabei unterstützen, ein faires Abkommen zwischen der EU und den USA abzuschließen. Ein Abkommen, das den Menschen beiderseits des Atlantiks nutzt und rechtsstaatlichen und transparenten Kriterien folgt. Hierzu Vorschläge zu entwickeln wird auch eine wichtige Aufgabe des neu geschaffenen TTIP-Beirates der Landesregierung sein“, so Minister Friedrich.

Auch der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament und TTIP-Berichterstatter Bernd Lange kommentiert den neuen Vorschlag der EU-Kommission als „den einzig richtigen Weg vorwärts in der Handelspolitik und den letzten Sargnagel für ISDS.“

Weitere Informationen

1.) Der Vorschlag für die neue Gerichtsbarkeit beinhalte wesentliche Verbesserungen, so EU-Handelskommissarin Malmström:

  • eine öffentliche Investitionsgerichtsbarkeit, bestehend aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht.
  • Urteile, die von öffentlich ernannten Richtern mit hoher Qualifikation gefällt werden, vergleichbar der Qualifikation der Mitglieder ständiger internationaler Gerichte wie des Internationalen Gerichtshofs und des WTO-Berufungsgremiums.
  • ähnliche Grundsätze wie beim WTO-Berufungsgremium bei den Verfahren des neuen Berufungsgerichts.
  • eine genaue Festlegung der Möglichkeiten von Investoren, um einen Fall vor das Gericht zu bringen. Außerdem die Begrenzung auf Fälle wie etwa gezielte Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse oder Religion, Staatsangehörigkeit, Enteignung ohne Entschädigung oder formelle Rechtsverweigerung.
  • Festlegung und Garantie des Rechts der Regierungen auf Regulierung in den Bestimmungen der Handels- und Investitionsabkommen.

2.) Am 17. März 2015 hat die Landesregierung Eckpunkte zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) beschlossen und veröffentlicht. Ministerpräsident Kretschmann und Minister Friedrich haben sich dabei für ein ambitioniertes TTIP ausgesprochen, das sowohl der baden-württembergischen Exportwirtschaft aber auch den Bürgerinnen und Bürgern nutzt. Mit Blick auf die Aufnahme von Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat in TTIP hat sich die Landesregierung klar positioniert.

Die Landesregierung fordert keine privatisierte Paralleljustiz, welche die Gesetzgebungskompetenz von Staaten aushebeln kann. Stattdessen soll ein dauerhaftes, multilateral legitimiertes internationales Handelsgerichts mit unabhängigen, staatlich finanzierten Berufsrichtern eingerichtet werden. Dieses Gericht sollte über eine Berufungsinstanz verfügen und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt. Diese Positionierung der Landesregierung wurde der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström auch unmittelbar zugeleitet.

3.) Der TTIP-Beirat ist ein Beratungsorgan der Landesregierung. Beratungsergebnisse und Anregungen aus dem Beirat sollen in die künftige Willensbildung und Positionierung der Landesregierung miteinbezogen werden. Die konstituierende, öffentliche Sitzung des Gremiums wird am 30. September 2015 in Stuttgart stattfinden. Unter Vorsitz von Minister Friedrich und dem stellvertretenden Vorsitz des Ministers für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde und des Staatssekretärs im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Peter Hofelich soll zunächst eine Agenda ausgearbeitet werden. In den halbjährlichen, öffentlichen Zusammenkünften des Beirats werden sich die Mitglieder mit zentralen Themen von TTIP befassen.

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