Pflege

Neue Verordnung zum Personaleinsatz in Heimen tritt in Kraft

Junger Pfleger in Gespräch mit altem Mann im Pflegeheim

Die neue Verordnung des Sozialministeriums zum Personaleinsatz in Pflegeheimen wird Ende dieses Monats im Gesetzblatt des Landes verkündet und tritt zum 1. Februar 2016 in Kraft. Sie regelt auch die Vorgaben für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich um Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung kümmern.

Ziel der neuen Personalverordnung ist es nach den Worten von Sozialministerin Altpeter, die Anforderungen an den Einsatz von Pflegekräften so zu regeln, dass die Qualität der Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner gewährleistet ist. Gleichzeitig sei es den Einrichtungsträgern ermöglicht worden, den Personaleinsatz flexibler als bisher zu handhaben, solange die Qualität der Pflege dadurch nicht beeinträchtigt wird. „Das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner stehen für mich an erster Stelle“, so die Ministerin.

Sie wisse sich mit der neuen Personalverordnung in Übereinstimmung mit den Forderungen der Beschäftigten in der Pflege, die ihre Protestkundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz vor wenigen Wochen unter das Motto gestellt hätten „Mehr Zeit für die Pflege“. Die Ministerin brachte aber auch ihre Verwunderung über das Verhalten einiger Einrichtungsträger und Vertreter von Landtagsfraktionen bei dieser Kundgebung zum Ausdruck. Sie hätten dort den protestierenden Pflegekräften öffentlich Unterstützung zugesagt für deren Forderung nach mehr Pflegepersonal und mehr Zeit für die Pflege – in ihren nichtöffentlichen Stellungnahmen zu der neuen Personalverordnung des Sozialministeriums aber hätten sie teilweise das Gegenteil verlangt und sich über zu hohe Personalanforderungen beklagt, so die Ministerin.

„Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben. Davon habe ich mich auch durch Kritik in den Stellungnahmen zur Anhörungsrunde nicht abbringen lassen“, so Ministerin Altpeter.

Fachkraftquote sichert Qualität in der Pflege

Das Grundmodell des Wohn-, Teilhabe-, und Pflegegesetzes des Landes (WTPG), wonach fünfzig Prozent der Beschäftigten für pflegende und sozial betreuende Tätigkeiten Fachkräfte sein müssen, bleibe grundsätzlich bestehen, teilte die Ministerin mit. Wenn im Kernbereich der Pflege aber tatsächlich Pflegefachkräfte eingesetzt würden und zusätzlich in einem bestimmten Umfang andere Fachkräfte, wie etwa Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Pädagogen, Sozialarbeiter und Sprachtherapeuten, dann könne die Quote der Pflegefachkräfte von 50 Prozent künftig unterschritten werden, dürfe grundsätzlich aber nicht unter vierzig Prozent fallen. Mit diesen Vorgaben für die Pflegefachkräfte sowie die pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte wird die Fachkraftquote insgesamt auf 60 Prozent erhöht.

Präsenzzeiten neu gestaltet

Neue Vorgaben gibt es nach den Worten von Ministerin Altpeter auch für die Präsenzzeiten von Pflegefachkräften. Im Tagesdienst sieht die neue Personal-verordnung demnach den Einsatz von einer Pflegefachkraft je 30 Bewohnerinnen und Bewohner vor. Dieser Schlüssel müsse im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. In „Ruhezeiten“ dürfe sich eine Pflegefachkraft deshalb um mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern, wenn zu anderen Tageszeiten, zu denen im Heim mehr Unterstützungs- und Pflegebedarf gebraucht werde, der Einsatz von Pflegefachkräften wieder aufgestockt wird.

Ein weiterer wichtiger Teil des Regelungswerks zielt nach den Worten von Ministerin Altpeter darauf ab, eine gute pflegerische Versorgung auch während der Nachtschicht sicherzustellen. Für jeweils fünfundvierzig Bewohnerinnen und Bewohner müsse nach der neuen Personalverordnung mindestens eine Pflegefachkraft bei Nacht da sein. Wo mehr Personen betreut werden müssten, könnten neben den Pflegefachkräften zur Hälfte auch andere Fachkräfte oder Assistenzkräfte eingesetzt werden. Dies sind etwa Dorfhelfer, Heimerzieher, Gerontologen, Heilerzieher, Sozialarbeiter (Fachkräfte) oder staatlich anerkannte Alltagsbetreuer, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (Assistenzkräfte).

Pflegeberufe attraktiver machen

Weitere Neuerungen sollen Altpeter zufolge dazu beitragen, dass Pflegeberufe attraktiver werden und die Träger auch die dringend benötigten Fachkräfte ausbilden. Die Einrichtungen würden deshalb verpflichtet, den Beschäftigten die Teilnahme an berufsbegleitender Fortbildung zu ermöglichen. „Mit der Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten wird der berufliche Aufstieg gefördert.“

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