Luftreinhaltung

Neue Einzelausnahmen vom Verkehrsverbot möglich

Ein Banner mit der Aufschrift "Feinstaubalarm", das Banner hängt an einer Fußgängerbrücke über der Bundesstraße 14 in Stuttgart. Im Vordergrund sind Messgeräte einer Feinstaubmessstation zu sehen.

Die Landesregierung schafft neue Möglichkeiten, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern. So kommt sie Menschen entgegen, die von den Fahrverboten über Gebühr belastet werden würden.

Die Landesregierung hat die Kriterien für spezielle Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, sogenannte Härtefälle, präzisiert. In die Präzisierung der Ausnahmeregelungen sind auch Überlegungen eingeflossen, die sich aus zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern ergeben haben. Auch Anregungen aus den Gesprächen, die die Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft, Gisela Erler, geführt hat, fanden Berücksichtigung.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Es werden neue Möglichkeiten geschaffen, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern.“ Wenn auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 insgesamt unumgänglich bleiben, so gelte es doch dort, wo es möglich ist, Menschen entgegenzukommen, die von den Fahrverboten über Gebühr belastet werden würden.

Nachbesserungen gemeinsam mit der Stadt Stuttgart

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Wir haben sehr großzügige Ausnahmen zum Beispiel für Lieferverkehr gewährt. Das hat zu berechtigten Fragen geführt, warum die Regelungen für Privatpersonen recht streng waren. Gemeinsam mit der Stadt hat das Land nun nachgebessert. Dass auch die neuen Ausnahmen nicht alle umfassen, liegt in der Natur der Sache: Eine Maßnahme, die keiner befolgen muss, wäre unwirksam.“

Zukünftig können Fahrten von den bestehenden Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 ausgenommen werden, wenn

  • (1) die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden (Temporärer Fahrtzweck),
  • (2) die Fahrten der familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren dienen (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder
  • (3) wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, zum Beispiel sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Zusätzlich wird wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck werden die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht. Hierdurch ergeben sich folgende neue Beurteilungsmaßstäbe:

Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung

Zumutbarkeitsgrenze

Monatliches Nettogehalt, Bisher

Monatliches Nettogehalt, Neu

1-Personen-Haushalt

1.130,00 Euro

1.415,00 Euro

2-Personen-Haushalt

1.560,00 Euro

1.950,00 Euro

3-Personen-Haushalt

1.820,00 Euro

2.275,00 Euro

4-Personen-Haushalt

2.110,00 Euro

2.640,00 Euro

5-Personen-Haushalt

2.480,00 Euro

3.100,00 Euro

* Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist. 

Mit diesem Vorgehen setzt die Landesregierung innerhalb kürzester Zeit einen Wunsch des Koalitionsausschusses um. Das Vorgehen wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmt. Die Regelung tritt unmittelbar in Kraft.

Voraussetzung für die Erteilung dieser Einzelfallgenehmigung ist die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen. Hierzu gehört, dass das entsprechende Fahrzeug mindestens eine grüne Plakette besitzt, das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter angemeldet wurde und kein von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommenes Alternativfahrzeug zur Verfügung steht.

Antragstellung bei der Stadt Stuttgart

Anträge auf die Erteilung einer Einzelfallgenehmigung können ausschließlich bei der Stadt Stuttgart gestellt werden. Die Stadt überprüft formlos abgelehnte Anträge auf Wunsch erneut. Liegt bereits ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor, ist zunächst die Stadt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zuständig. Lehnt die Stadt die Ausnahmegenehmigung weiterhin ab, wird das Widerspruchsverfahren automatisch an das Regierungspräsidium Stuttgart als übergeordnete Behörde weitergeleitet. Eventuelle Härtefälle werden somit auf städtischer wie auch auf der Ebene des Regierungspräsidiums Stuttgart behandelt. Dieses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig und kostet den Antragsteller knapp 30 Euro.

Weitere Meldungen

Team Wald
  • Forst

Zukunft des Forstberufs

Nadelbäume ragen bei Seebach am Ruhestein in den Himmel. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
  • Forst

Internationaler Tag des Baumes

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
  • Verkehrssicherheit

Europaweiter Speedmarathon

RE zwischen Singen und Stuttgart (Gäubahn) - hier zwischen Aistaig und Sulz, im Vordergrund der Neckar (Bild: Deutsche Bahn AG/ Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Land plant deutliche Angebotsverbesserungen auf und zu der Gäubahn

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der lombardische Staatssekretär für internationale Angelegenheiten Raffaele Cattaneo (rechts)
  • Europa

Land übergibt Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
  • Wasserstoff

Ausgestaltung des Wasserstoffkernnetzes

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
  • Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Böblingen

Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) beim offiziellen Start der Batteriezüge Mireo Plus im Fahrgastbetrieb
  • Schienenverkehr

Batterie statt Diesel

Die Außenaufnahme zeigt die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg bei Griesheim
  • Wasserwirtschaft

174,4 Millionen Euro für kommunale Wasserwirtschaft

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • Elektromobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und E-Mobilität

Felsbrocken liegen in Braunsbach auf einer Baustelle. (Bild: Marijan Murat / dpa)
  • Stadtentwicklung

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ weiterentwickelt

Offizielle Freigabe der neuen Enzbrücke
  • Strasse

Ersatzneubau der Enzbrücke Niefern eröffnet

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
  • Lärm

Schutz vor Motorradlärm durch Tempolimits

Zwei Lokführer stehen am Kopf eines Zuges der SWEG und lachen in die Kamera.
  • Nahverkehr

Bündnis gegen Fachkräftemangel im ÖPNV

Zwei Busse der Dachmarke bwegt
  • Nahverkehr

Kostensteigerungen in der Busbranche gedämpft

Ein Vermessungsgerät steht auf einer Autobahnbaustelle.
  • Straßenbau

Weitere Großprojekte an DEGES vergeben

Polizisten kontrollieren ein Auto.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweite Kontrollaktion gegen die Autoposerszene

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
  • Bürokratieabbau

Erste Erfahrungen mit Praxis-Check zur Windkraft