Justiz

Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rechtspfleger

Für die 157 angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die am 1. September in ihr erstes Semester starten, gilt eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die Ausbildung wurde inhaltlich überarbeitet, an die veränderten Anforderungen angepasst und modularisiert. Bis zum Abschluss werden die Studierenden nun 24 Monate fachwissenschaftliches Studium an der „Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege“ und zwölf Monate praktische Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten absolvieren. Bislang fanden 21 Monate fachwissenschaftliches Studium und 15 Monate Studienpraxis statt.

„Mit der neu konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden die Studierenden bestmöglich auf ihren späteren Berufsalltag vorbereitet“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger heute (31. August 2011) in Stuttgart: „Das ist umso wichtiger, als den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in den vergangenen Jahren zunehmend Aufgaben und Kompetenzen übertragen wurden.“

Bei der Umgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde ein Schwerpunkt auf eine verbesserte Abstimmung der einzelnen Lehrveranstaltungen und der praktischen Ausbildungsabschnitte gelegt. Zudem wurden die Studieninhalte noch stärker an den Kompetenzen ausgerichtet, die für die Berufsausübung erforderlich sind. Im Rahmen einer neu geschaffenen Einführungsveranstaltung an der Fachhochschule zu Beginn des Studiums werden den Studierenden fachübergreifende Grundlagen und Methoden der juristischen Fallbearbeitung vermittelt. Damit soll der Zugang zu den folgenden Lehrveranstaltungen wesentlich erleichtert werden.

Bei der Umgestaltung des Studiengangs Rechtspflege hat das Landesjustizprüfungsamt eng mit der Fachhochschule Schwetzingen, mit den an der Fachhochschule beteiligten Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland sowie mit den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe zusammengearbeitet.

Durch den neuen, modularen Aufbau der Lehrveranstaltung ist nun auch eine Umstellung auf einen Bachelor-Studiengang möglich, da den einzelnen Modulen bereits Leistungspunkte (ECTS) zugeordnet wurden. Zunächst wird jedoch die staatliche Abschlussprüfung (Diplom-Prüfung) beibehalten.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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