Gesundheit

Neubau am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden eröffnet

Der Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Einrichtungen des Maßregel­vollzugs hat für das Sozialministerium allerhöchste Priorität. Dies erklärte Jürgen Lämmle, Amtschef im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, am Montag (18.7.) in Wiesloch bei der offiziellen Eröffnung des Neubaus der forensischen Aufnahmestation im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN). Nach dem spektakulären Ausbruch des sogenannten Taximörders seien im Mai die Sicher­heitsvorkehrungen für den Neubau nochmals überprüft worden. Die Polizei in Wiesloch, die Polizeidirektion Heidelberg, das Spezialeinsatzkommando der Polizei, das Landes­kriminalamt, die Sicherungsgruppe der Justiz und die Architekten seien in diesen um­fassenden Sicherheitscheck einbezogen worden. Entsprechend der Empfehlung der Fachleute seien die Sicherheitsmaßnahmen erweitert worden, teilte Amtschef Lämmle mit.

Lämmle: „In Wiesloch hat man aus der Vergangenheit gelernt und Konsequenzen gezo­gen. Wir wollen alles dafür tun, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet ist.“ Der Bau wurde mit rund 16,6 Millionen Euro Landesmitteln finanziert.

Auch am bestehenden Gebäude wurde nach den Angaben Lämmles bei der Sicherheit nachgebessert. Rund 375.000 Euro habe das Sozialministerium zur Verfügung gestellt, um die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren. Viele bauliche und organi­satorische Veränderungen seien vorgenommen worden, so etwa zusätzlicher Draht auf den Mauern, zusätzliche Gitter an den Fenstern und Videoüberwachung. Auch dürften seither die Hofgänge nur noch in Begleitung mehrerer Mitarbeiter stattfinden.

Ministerin Altpeter habe sich sehr dafür eingesetzt, dass die Sicherheitsbeauftragten aller Maßregelvollzugseinrichtungen die Vereinheitlichung der ZfP-Sicherheitsstandards beraten und Verbesserungen ausloten, schilderte Lämmle und sagte: „Alle Beteiligten haben die Flucht sehr ernst genommen und daraus gelernt.“

Psychisch oder suchtkranke Straftäter kommen nicht ins Gefängnis. Sie werden im Maßregelvollzug untergebracht. Voraussetzung hierfür ist eine gerichtliche Anordnung. Die Patienten im Maßregelvollzug sollen nach den gesetzlichen Vorgaben gebessert und gesichert werden.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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