Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Krankenversicherung-Reform gefordert

Angesichts bundesweiter Proteste warnt Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand vor einseitigen Belastungen zu Lasten von Versicherten, Beschäftigten im Gesundheitswesen und Krankenhäusern.

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Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Symbolbild

Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Hannover hat Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand deutliche Nachbesserungen am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert. Angesichts bundesweiter Proteste und der anstehenden Bundesratsberatung am Freitag warnte Hildenbrand vor einseitigen Belastungen zulasten der Versicherten, der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Krankenhäuser.

„Baden-Württemberg steht für eine nachhaltige und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist richtig, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Maßnahmenpaket zur Konsolidierung der Finanzen auf den Weg gebracht wird. In der jetzigen Form geht der Gesetzentwurf aber einseitig zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Leistungserbringer und lässt den Bund weitgehend außen vor“, sagte Hildenbrand in Hannover. „Die breite Diskussion und der große Unmut zeigen, wie groß der Handlungsdruck ist. Reformen im Gesundheitswesen müssen ausgewogen, solidarisch und tragfähig sein. Einseitige Belastungen werden wir nicht mittragen.“

Kritik an zu geringem Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen

Der Minister kritisierte insbesondere die unzureichende Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen. „Seit Jahren werden die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden nur zu rund einem Drittel vom Bund ausgeglichen. Den Krankenkassen fehlen dadurch jährlich rund zwölf Milliarden Euro. Das ist systemwidrig – gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden und dürfen nicht einseitig den Beitragszahlenden aufgebürdet werden.“ 

Besonders scharf kritisierte Hildenbrand die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um weitere zwei Milliarden Euro: „Dass der Bund den Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen kürzen will, ist wirklich inakzeptabel. Hier wird zur Haushaltskonsolidierung in die Kassen der Versicherten gegriffen. Das ist unsolidarisch und schadet auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Krankenhäuser: Warnung vor Verschärfung der Lage

Zudem warnte Hildenbrand vor gravierenden Folgen für die Krankenhausversorgung im Land: „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen drohen die ohnehin angespannte finanzielle Lage vieler Krankenhäuser weiter zu verschärfen. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung wird dadurch akut gefährdet. Wir haben eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands – dafür sollte belohnt, nicht bestraft werden. Es darf unter keinen Umständen zu einem unkontrollierten Kliniksterben kommen.“ Baden-Württemberg fordert daher unter anderem die Beibehaltung der Meistbegünstigungsklausel, keine Deckelung des Pflegebudgets sowie eine vollständige Refinanzierung steigender Pflegepersonalkosten.

Psychotherapie: Versorgungslücken schließen

Ein weiteres wichtiges Thema der Beratungen in der niedersächsischen Landeshauptstadt war die Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung. „Der Einsatz für die mentale, für die psychische Gesundheit der Menschen ist uns sehr wichtig. Deshalb setzt sich Baden-Württemberg entschieden für einen Ausbau der Angebote ein, um den Zugang zu Therapieplätzen zu verbessern und Versorgungsengpässe abzubauen. Vor allem im ländlichen Raum kommt es zu langen Wartezeiten und Versorgungslücken, die Patientinnen und Patienten in belastenden Lebenslagen treffen“, so Minister Hildenbrand: „Die GMK hat den Bund und die Selbstverwaltung heute einstimmig mit der Unterstützung aller Länder aufgefordert, dringend für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. 

Die Auswirkungen der gerade erst im März 2026 beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen auf die Versorgungssituation müssen kurzfristig überprüft und eine angemessene Vergütung sichergestellt werden. Zudem braucht es endlich klare bundesgesetzliche Regelungen für eine auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung.

Besonders Kinder und Jugendliche benötigten eine möglichst zeitnahe, enge und altersgerechte Betreuung in jeder Phase ihrer psychischen Erkrankung, so der Minister: „Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, setzt sich Baden-Württemberg für eine eigenständige Bedarfsplanung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein, die Kinder und Jugendliche behandeln. Denn trotz rechnerischer Voll- oder Überversorgung bestehen in der Realität bei uns im Land vielerorts Lücken. Auch hier sind Bund und Selbstverwaltung gefordert, die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung zu schaffen.“ Der von Baden-Württemberg entsprechend eingebrachte Änderungsantrag wurde von der GMK einstimmig angenommen.

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