Kernkraft

Messstellen-Konzept für den nuklearen Notfallschutz

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

In seiner vergangenen Sitzung hat sich der Ministerrat mit den Messkapazitäten befasst, die im Land für den Schutz der Bevölkerung nach nuklearen Notfällen erforderlich sind. „Die Katstrophe von Fukushima hat gezeigt, dass die Strahlenbelastung nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk möglichst rasch und zuverlässig gemessen werden muss“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. Ohne qualifizierte Messungen seien die zuständigen Behörden nicht in der Lage, die am besten geeigneten Notfallschutzmaßnahmen zu ergreifen. 

Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, habe die grün-rote Landesregierung die für die Probenahmen und Untersuchung von Proben vorhandenen staatlichen Messstellen einer umfassenden Analyse unterzogen. Maßstab sei die schnelle Umstellung des Routinemessbetriebs auf einen Betrieb im Krisenfall, sagte Untersteller: „Die für die Messung der allgemeinen Umweltradioaktivität sowie für die Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln zuständigen Behörden müssen jederzeit vom Routinebetrieb auf einen intensiven Messbetrieb umschalten können. Das bedeutet, die Messstellen müssen für den Ereignisfall technisch und personell für mindestens 1.400 Proben pro Woche und deren oft aufwändige Untersuchung ausgelegt sein.“ Dabei handele es sich um sehr unterschiedliche Proben, zum Beispiel aus Gewässern und der Luft, von Niederschlägen und von Böden sowie von unterschiedlichen Lebens- und Futtermitteln. 

Die Analyse der bestehenden Messkapazitäten habe gezeigt, dass sie für einen intensiven Betrieb nicht ausreichend seien, so der Umweltminister weiter. Bei einem radiologisch relevanten Ereignis könnte daher heute allenfalls ein partieller Überblick über die Kontaminationslage im Land gewonnen werden.

Franz Untersteller: „Bei unserer Vorgängerregierung galt das Risiko einer großen Freisetzung von Radioaktivität aufgrund des Sicherheitsstandards in den Kernkraftwerken als vernachlässigbar. Deshalb hatte sie vor Fukushima die Messkapazitäten erheblich eingeschränkt. Das war eine falsche Entscheidung und der Glaube an die Sicherheit der Atomkraft ein Irrweg.“ Der Reaktorunfall in Japan habe national und international zum Umdenken geführt. Auch die Bundesregierung habe ihre Haltung geändert und die Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung inzwischen verschärft.

Das Kabinett hat jetzt das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt, die sachgerechte Aufgabenerledigung sicher zu stellen. „Dazu werden wir in Laborgeräte investieren müssen und weitere investive Maßnahmen veranlassen, wir werden aber auch dafür sorgen müssen, dass im Ernstfall genügend qualifiziertes Personal da ist, um die notwendigen Proben zu analysieren“, erläuterte der Umweltminister. Um den personellen Zusatzbedarf auf ein wirtschaftlich und fachlich vertretbares Mindestmaß zu begrenzen, sei ein sogenanntes „Poolkonzept“ erarbeitet worden. Damit könnte im Anforderungsfall auf Personal mit geeigneter Berufsausbildung aus anderen Laborbereichen zugegriffen werden. Über die dafür nötigen Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro im Jahr muss der Landtag entscheiden.

„Aus meiner Sicht müssen wir das Geld aber in die Hand nehmen“, so Untersteller. Umfangreiche Messkapazitäten seien auch nach dem Atomausstieg und unabhängig vom Betrieb der Anlagen in Deutschland nötig. „Alleine in Europa stehen fast 200 Kernkraftwerke, die im Fall eines schweren Unfalls mit Freisetzung radioaktiver Stoffe baden-württembergisches Gebiet kontaminieren könnten. Elf davon, darunter der Uralt-Meiler in Fessenheim, stehen in Grenznähe.“

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