Energie

Mehrheit für steuerliche Absetzbarkeit von Maßnahmen zur Gebäudesanierung

Ein Arbeiter montiert eine Styroporplatte zur Wärmedämmung an eine Fassade.

Eine komplette oder teilweise energetische Sanierung von Gebäuden soll sich nach dem Willen des Umweltausschusses des Bundesrats positiv auf die Steuerlast des Hauseigentümers und Investors auswirken. Der Ausschuss folgte mehrheitlich dem Antrag des baden-württembergischen Umweltministeriums, in dem Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz definiert werden.

Mit dem Antrag wird der Bundesrat aufgefordert, die Bundesregierung zu bitten, einen Gesetzesentwurf über einen Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen auf der Basis der beschlossenen Eckpunkte zu erarbeiten.

Ziel des Vorstoßes sei, die Blockade der Bundesregierung beim Thema Steuerbonus für Sanierungen zu lösen und endlich zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, erklärte Umweltminister Franz Untersteller: „Seit Jahren drückt sich die Bundesregierung um das Thema herum. Zuletzt durch das Veto aus Bayern. Es wird Zeit, endlich zu handeln.“ Schließlich bestehe weitgehend Einigkeit zwischen Bund und Ländern darüber, dass es dringenden Handlungsbedarf bei der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich gebe, betonte Untersteller. Ein mögliches Instrument dafür sei die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. „Ich gehe davon aus, dass es gelingen kann und appelliere in diesem Sinne eindringlich an alle Beteiligten, jetzt Klarheit zu schaffen und damit Hauseigentümern eine Planungsgrundlage und Investitionshilfe zu geben.“

Der baden-württembergische Antrag schlägt vor, dass die Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren und im Umfang von 15 Prozent der Investitionskosten erfolgen soll. Für kleinere Effizienzmaßnahmen soll möglichst eine verkürzte Abschreibungszeit von bis fünf Jahren gelten. Insgesamt soll die Bundesregierung ein Fördervolumen von einer Milliarde Euro jährlich einplanen. Gelten soll das Gesetz ab 2015 für alle Maßnahmen am selbstgenutzten Wohnungseigentum.

Ähnlich lautende Eckpunkte für ein Gesetz seien innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern eigentlich bereits vereinbart worden, erinnerte Umweltminister Untersteller. Ein Beschluss sei aber dann vor zwei Wochen an der Frage der Gegenfinanzierung und am Veto des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer gescheitert. Deshalb schlage der Umweltausschuss auf Initiative Baden-Württembergs jetzt eine andere Form der Gegenfinanzierung vor: „Nach unserer Auffassung könnten wir die Steuermäßigungen für die energetische Sanierung mit der Rücknahme der so genannten Mövenpicksteuer kompensieren. Das ist die 2010 eingeführte Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungen im Hotel- und Gaststättenbereich.“

Die Länderkammer hat nun die Möglichkeit, mit einem Beschluss im Bundesratsplenum am 27. März 2015 die Ausschussempfehlung zu bestätigen und damit ein starkes Signal für die steuerliche Förderung zu setzen.

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