Haushalt

Steuermehreinnahmen für Baden-Württemberg

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Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung kann Baden-Württemberg mit Steuermehreinnahmen von rund 618 Millionen Euro für 2018 und einem Plus von 748 Millionen Euro für 2019 rechnen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen vor allem in die Schuldentilgung fließen.

Die anhaltend gute Entwicklung der Wirtschaft und die hohe Beschäftigung führen in Baden-Württemberg zu höheren Steuereinnahmen als noch im laufenden Haushalt des Landes angenommen. Aus der Prognose der Steuerschätzer ergibt sich für dieses Jahr ein Plus an Steuereinnahmen von rund 618 Millionen Euro, für 2019 gehen sie von rund 748 Millionen Euro mehr aus als im Haushalt veranschlagt.

„Mit Mehreinnahmen verantwortungsvoll und vorausschauend umgehen“

Finanzministerin Edith Sitzmann weist darauf hin, dass die Steuermehreinnahmen Betrieben und Beschäftigten in Baden-Württemberg zu verdanken seien: „Nur mit unseren erfolgreichen Unternehmen, unserem starken Mittelstand, dem nachgefragten Handwerk und den vielen engagierten Beschäftigten ist eine solch gute Entwicklung der Steuereinnahmen möglich. Wir werden mit den Steuermehreinnahmen verantwortungsvoll und vorausschauend umgehen.“

Mehreinnahmen für den Schuldenabbau einsetzen

Nahezu die gesamten Mehreinnahmen müssen für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Auf diese Weise wird der Haushalt auf die Schuldenbremse vorbereitet, die ab dem Jahr 2020 gilt. Dann dürfen grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden, um Ausgaben und Einnahmen eines Haushaltsjahrs ins Lot zur bringen. „Wir machen unseren Haushalt wetterfest“, stellt die Ministerin fest. „Wir sorgen schon im laufenden Haushalt vor, bauen den enormen Sanierungsstau und Kreditmarktschulden ab und legen Geld für künftig anfallende Versorgungsausgaben unserer Beamtinnen und Beamten zurück. Damit sorgen wir für die Zukunft vor. Das ist nachhaltige Haushaltspolitik.“

Sitzmann schlägt vor, mit den nun berechneten Steuermehreinnahmen unter anderem Netto-Kreditermächtigungen abzulösen. Wenn die Schuldenbremse greift, dürfen diese sogenannten Einnahmereste nicht mehr von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr übertragen werden, wie es über Jahrzehnte hinweg gängige Praxis war. Um die Einnahmereste vollständig abzulösen, sind noch 621 Millionen Euro nötig. Zudem könnten Schulden am Kreditmarkt getilgt werden, so die Ministerin. Zu den im Doppelhaushalt veranschlagten 500 Millionen Euro in zwei Jahren könnten weitere 500 Millionen Euro Schulden getilgt werden: „Eine Tilgung von einer Milliarde Euro wäre ein großer Schritt beim Abbau der Schulden des Landes.“ Auch eine Aufstockung der Rücklagen für den Erhalt von Kulturbauten im Land erscheint notwendig. Über die genaue Verwendung der Steuermehreinnahmen will die Finanzministerin in der Regierung und mit den Regierungsfraktionen beraten.

Auch Kommunen können mit Plus an Steuereinnahmen rechnen

Auch die Kommunen im Land können nach der Prognose der Steuerschätzer mit einem Plus an Steuereinnahmen rechnen. Im Vergleich zur November-Steuerschätzung gehen sie für das laufende Jahr von etwa 200 Millionen Euro mehr aus. Für 2019 wurden Mehreinnahmen von rund 520 Millionen Euro berechnet. Aus dem kommunalen Sanierungsfonds erhalten die Kommunen vom Land für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zudem 423 Millionen Euro für die Sanierung von Schulgebäuden und Brücken (Stand: Haushalt 2018/2019). Da das Land die Kommunen mit zehn Prozent an seiner Tilgungsverpflichtung beteiligt, könnten in den Jahren 2018 und 2019 weitere rund 130 Millionen Euro in den kommunalen Sanierungsfonds fließen.

Ausgaben und Einnahmen im Landeshaushalt

Im Landeshaushalt müssen Einnahmen und Ausgaben im Lot sein: Allen Ausgaben müssen Einnahmen in gleicher Gesamthöhe gegenüber stehen. Der Großteil der Ausgaben wird aus Steuereinnahmen gedeckt. Dazu kommen Erstattungen des Bundes und Verwaltungseinnahmen etwa aus Geldstrafen oder Beteiligungen. Viele Jahre lang sind Ausgaben außerdem durch Kredite gedeckt worden. Netto-Kreditermächtigungen bezeichnen die Summe der Kredite, die das Land in einem Haushaltsjahr zusätzlich zu den Krediten aufnehmen darf, die der Anschlussfinanzierung auslaufender bestehender Kredite dienen.

Fielen die durch die Kreditermächtigungen gedeckten Ausgaben jedoch erst später an als im Haushalt vorgesehen oder konnten sie während eines Haushaltsjahres aus anderen Einnahmen geleistet werden, wurden die Kreditermächtigungen als sogenannte Einnahmereste ins nächste Jahr übertragen. Bis 2011 hatten sich die Einnahmereste aus Netto-Kreditermächtigungen auf einen Höchststand von 1,54 Milliarden Euro summiert. 

Wenn in eineinhalb Jahren die Schuldenbremse greift, dürfen die Einnahmereste aus Netto-Kreditermächtigungen nicht mehr weiter übertragen werden. Denn das würde als beabsichtigte Schuldenaufnahme gelten, was ab dem Jahr 2020 grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Die Netto-Kreditermächtigungen müssen deshalb vorher abgelöst werden.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind bereits 912 Millionen Euro dafür eingestellt. Weitere Netto-Kreditermächtigungen in Höhe von 621 Millionen Euro müssen noch abgelöst werden.
Die Kreditmarktschulden des Landes beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 46,3 Milliarden Euro.

Ergebnisse der Steuerschätzung vom 7. bis 9. Mai 2018 (PDF)

Übersicht über die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung vom 7. bis 9. Mai 2018 (PDF)

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