Angesichts des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum haben sich Bundesbauministerin Barbara Hendricks und Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid über notwendige Maßnahmen ausgetauscht. Die Bundesministerin und der Minister betonten, dass für den Wohnungsbau gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden notwendig seien. Durch den Zustrom an Flüchtlingen sei der Bedarf noch weiter gestiegen.
Barbara Hendricks: „Wir haben einen geschätzten Bedarf von mindestens 350.000 Wohnungen pro Jahr bundesweit. Bund und Länder müssen deshalb ihre Anstrengungen im Wohnungsbau deutlich erhöhen. Unser Ziel: Guten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in Deutschland. Für Deutsche genauso wie für Flüchtlinge.
Wohnungsbau ist Schwerpunktaufgabe
Minister Schmid wies darauf hin, dass der Druck auf den Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg bereits seit mehreren Jahren erheblich sei. „Der Wohnungsbau ist eine unserer Schwerpunktaufgaben“, sagte er. So sei die Landeswohnraumförderung klar auf die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus ausgerichtet worden, die Landesregierung habe die Förderbedingungen kontinuierlich verbessert und die Fördervolumen deutlich angehoben. Zudem haben Gemeinden seit Anfang 2015 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zu erhalten. „Das alles zeigt Wirkung“, stellte der Minister fest. „Es ist aber auch absehbar, dass das nicht ausreicht.“
Er unterstütze die Forderung von Bundesbauministerin Hendricks nach einer weiteren Aufstockung der Mittel für den Wohnungsbau und einer Erhöhung der Mittel für den Städtebau ausdrücklich. „Mit der Städtebauförderung haben wir gerade auch die Nachverdichtung und die Entwicklung brachliegender Bereiche in Innenstädten im Blick“, erklärte er. „Auch das trägt dazu bei, dass mehr Wohnraum bereitgestellt wird.“ Wie auch Hendricks halte er zusätzlich eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus für erforderlich: „Ohne private Investitionen werden wir nicht die Anzahl an Wohnungsneubauten erreichen, die wir benötigen.“
Landeswohnraumförderung
Die Landesregierung hat die Landeswohnraumförderung in den vergangenen Jahren erhöht. So standen im Jahr 2010 wie auch im Jahr 2011 jeweils rund 48 Millionen Euro für die Landeswohnraumförderung zur Verfügung, 2012 waren es gut 68 Millionen Euro, 2013 und 2014 jeweils rund 63 Millionen Euro, 2015 rund 93 Millionen Euro und 2016 etwa 115 Millionen Euro.
Aus diesen Mitteln waren 2015 allein 50,5 Millionen Euro für die soziale Mietwohnraumförderung vorgesehen, 2016 sind es knapp 91 Millionen Euro.