EWärmeG

Landtag verabschiedet Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Ein Arbeiter installiert in St. Peter im Hochschwarzwald auf dem Dach eines Kleinunternehmens eine Solaranlage. (Bild: dpa)

Der Landtag hat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Das Gesetz dehnt den Anwendungsbereich des bisherigen EWärmeG aus und passt die ökologischen Anforderungen an die Erfordernisse der Energiewende und des Klimaschutzes an. Zugleich werden mit der Novelle die technologischen Optionen zur Erfüllung dieser Anforderungen erweitert. Am 01.07.2015 wird das neue EWärmeG in Kraft treten.

„Energiewende und Klimaschutz sind ohne erneuerbare Energien und ohne Energieeffizienz im Gebäudebestand nicht denkbar. Das novellierte EWärmeG ist für mich ein geeignetes und angemessenes Instrument, um in dieser Richtung voranzukommen“, erklärte dazu Umweltminister Franz Untersteller. Gegenüber dem Landtag hatte er heute noch einmal die wesentlichen Änderungen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz erläutert und um eine breite Zustimmung geworben.

Das neue EWärmeG verlange künftig auf der einen Seite beim Austausch einer Heizungsanlage fünf Prozent zusätzlich an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser, also 15 statt bisher zehn Prozent. Außerdem würde sein Geltungsbereich auf Nichtwohngebäude wie Büros und Hotels ausgedehnt. Demgegenüber, so Untersteller, stehe aber ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Bürgernäher, sozialer, ökologischer

„Die Dämmung der Kellerdecke, die Nutzung von Bioöl oder Biogas, die Installation einer Solarthermieanlage oder auch Photovoltaik auf dem Dach – wir haben im novellierten EWärmeG unterschiedliche Technologien und viele Kombinationsmöglichkeiten, die für jeden Geldbeutel und jedes Gebäude eine Lösung bieten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Damit ist das Gesetz sehr bürgernah, sozial ausgewogen und ökologisch. Mehr Spielraum im Gesetz führt zu mehr Klimaschutz in der Praxis.“

Neu im Gesetz sei auch der so genannte Sanierungsfahrplan. Damit, so der Umweltminister, werde das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet, er werde von Experten erstellt und sei als teilweise Erfüllung des Gesetzes anerkannt. Der Sanierungsfahrplan diene als Blaupause für ein umfassend saniertes und energieeffizientes Gebäude. Er hoffe, dass ein solcher Plan, einmal erstellt, im Laufe der Jahre auch Stück für Stück vom Hauseigentümer umgesetzt werde.

Mit der Novelle setze Baden-Württemberg erneut bundesweit ein Zeichen, sagte Umweltminister Untersteller. Denn das Land sei das einzige, das die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand nicht nur erkannt habe, sondern auch den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür setze. „Wir fordern, aber wir überfordern nicht. Und wir bieten mit umfassenden Energieberatungsangeboten und attraktiven Förderprogrammen die nötige Unterstützung bei der Gebäudesanierung.“

Umweltministerium: Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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