Kinder und Jugendliche

Landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen

Auf Antrag von Sozialministerin Katrin Altpeter hat der Stiftungsrat Kinderland die Modellförderung für eine landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.

„Die Ombudsstelle soll als unabhängige Beschwerdestelle helfen, wenn sich junge Menschen durch einen öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen“, so Ministerin Altpeter, die auch stv. Vorsitzende des Stiftungsrates ist. Im Bereich der Jugendhilfe komme es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem Jugendamt auf der einen Seite und Jugendlichen sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten auf der anderen Seite.

„Ombudspersonen als Mediatoren können hier schlichtend eingreifen und damit für alle einen zufriedenstellenden Interessenausgleich schaffen, ohne langwierige und belastende rechtliche Auseinandersetzungen“, so die Ministerin.

Gerade bei Jugendlichen in der Pubertät sei es wichtig, dass Konflikte befriedet werden, bevor sie eskalieren. Damit könne verhindert werden, dass sich bei den jungen Leuten auf Dauer ein negativer Eindruck von Ämtern, Verwaltung und staatlichem Gemeinwesen festsetzt, sagte Altpeter im Stiftungsrat.

Die Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe rückt nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Ombudsschaftliche Verfahren könnten hier zur Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beitragen und zugleich auch die Jugendämter entlasten.

Altpeter: „Ombudsschaft ist keine Kritik an der Arbeit der Jugendämter, sondern ein Prozess, bei dem alle Beteiligten im Konfliktfall gewinnen.“

Modellförderung der landesweiten Ombudsstelle als Initialzündung

Mit der vom Stiftungsrat beschlossenen Förderung kann nun eine landesweite Ombudsstelle als zentrale Anlaufstelle mit einer hauptamtlichen Ombudsfrau bzw. Ombudsmann (1,5 Stellen) sowie jeweils einer Halbtagskraft für Sachbearbeitung und Büroarbeit eingerichtet werden. Die Ombudsstelle soll die landesweit aufkommenden Anfragen bearbeiten und gleichzeitig auch den Aufbau regionaler Strukturen anregen und befördern. Regional entstehende Beschwerde- und Ombudsstellen sollen unterstützt, beraten und vernetzt werden. Daneben soll diese Stelle ein tragfähiges Finanzierungskonzept mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe entwickeln. Bis zum Ende der Stiftungsförderung von etwa drei Jahren soll eine selbsttragende Finanzierung entwickelt und umgesetzt werden.

Altpeter: „Der Startschuss mit Mitteln der Stiftung Kinderland ist als Initialzündung zu verstehen. Am Ende muss ein System stehen, das ohne staatliche Unterstützung auskommt und von den Verbänden und Kommunen gemeinsam getragen wird.“ Über eine Ausschreibung werde nun entschieden, wo die landesweite Ombudsstelle eingerichtet wird.

Weitere Informationen

Ombudsstellen mit vergleichbarer Zielsetzung bestehen bisher nur in Berlin und NRW. Die Vernetzung lokaler von Ehrenamtlichen getragenen Initiativen durch eine unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene gibt es so nur in Baden-Württemberg.

Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg initiiert gemeinnützige Erziehungs- und Bildungsprojekte, die dazu beitragen, dass Kinder und Familien optimale Lebens- und Entwicklungschancen in Baden-Württemberg vorfinden. Dazu gehören Modellvorhaben zugunsten von Familien ebenso wie innovative Bildungsprojekte in Kindergärten, der Schülerpreis Baden-Württemberg oder die Kulturakademie Baden-Württemberg.

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