Die Landesregierung will die Bekämpfung von Doping im Sport verbessern. Deshalb hat sich das Kabinett zunächst mit dem Evaluationsbericht der Bundesregierung beschäftigt, der Erfahrungen mit den gesetzlichen Änderungen des Jahres 2007 auswertet. „Zwar sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf und schlägt beispielsweise das Verbot des Erwerbs von Dopingmitteln vor“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Rainer Stickelberger: „Doch das reicht längst nicht aus, um die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern zu schützen und außerdem einen fairen Wettbewerb im Sport auch im wirtschaftlichen Sinn zu gewährleisten.“ Beide forderten daher weitergehende Schritte.
Wie diese aussehen können, machte der Justizminister anhand einiger Eckpunkte deutlich. „Es geht uns vor allem um die Einführung eines Straftatbestands Sportbetrug, also einer neuen Strafnorm, die eine Bestrafungsmöglichkeit für Berufssportler schafft, die gedopt an einem Wettkampf teilnehmen“, erklärte Stickelberger. „Große, aufsehenerregende Dopingfälle wie der von Lance Armstrong machen deutlich, dass im Berufssport nicht allein ein sportlicher, sondern vor allem auch ein wirtschaftlicher Wettbewerb stattfindet.“ Es sei geboten, diesen Wettbewerb gegen die unlautere Einflussnahme durch Doping strafrechtlich abzusichern. Stickelberger schlägt dafür eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes vor, wonach die Teilnahme an berufssportlichen Wettkämpfen nach der Einnahme von Dopingmitteln verboten ist. Ausdrücklich ausgenommen werden sollen Fälle, in denen Arzneimittel wegen konkreter Krankheiten ärztlich verschrieben wurden.
Auch bei der Strafbarkeit des Umgangs mit Dopingmitteln sieht Stickelberger Handlungsbedarf. Bislang sei es lediglich strafbar, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden sowie bestimmte Dopingmittel in nicht geringer Menge selbst zu besitzen. Die Strafbarkeit muss nach Ansicht des Justizministers auf den Erwerb bestimmter Dopingmittel und auch auf das Handeltreiben mit Dopingmitteln erweitert werden. „Unsere Eckpunkte sehen außerdem die Anhebung der Höchststrafe von drei auf fünf Jahre vor. Damit setzen wir ein deutliches Signal dafür, wie ernst es uns mit dem Anliegen der konsequenten strafrechtlichen Dopingbekämpfung ist“, erklärte er. Gleiches gelte für die Einführung einer Kronzeugenregelung, die ebenfalls in den Eckpunkten vorgesehen sei.
Die Bundesregierung habe bereits angekündigt, zügig die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Dopingbekämpfung umzusetzen. „In diesen Prozess werden wir unsere Eckpunkte einbringen“, kündigte Stickelberger an. Sollte der Bund darauf nicht eingehen, behalte sich die Landesregierung eine eigene Initiative vor.
Die Eckpunkte zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Doping im Einzelnen:
- Einführung eines neuen Straftatbestands Sportbetrug
- Erweiterung der Strafbarkeit auf das Handeltreiben mit Dopingmitteln und den Erwerb von Dopingmitteln in nicht geringer Menge
- Anhebung der Höchststrafe von drei auf fünf Jahre
- Einführung einer Kronzeugenregelung
Bereits seit April dieses Jahres gibt es in Baden-Württemberg eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten. Damit hat die Landesregierung eine Forderung der Sportverbände und vor allem des Deutschen Olympischen Sportbunds nach einer Bündelung der Ermittlungen aufgegriffen. Auch die Bundesregierung fordert in ihrem nun vorgelegten Bericht die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Baden-Württemberg ist die zweite dieser Art bundesweit. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert.