Klimaschutz

Land schließt Klimaschutzpakt mit kommunalen Landesverbänden

Mit Unterstützung der Landesregierung wollen die kommunalen Landesverbände ihr Engagement für den Klimaschutz ausweiten. Dazu haben Landesregierung und kommunale Landesverbände einen „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezeichnete die Vereinbarung als weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden und wirksamen Klimaschutzpolitik für und in Baden-Württemberg.

„Im Klimaschutzgesetz haben wir die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Kampf gegen den Klimawandel betont und uns das Ziel gesetzt, bis 2040 die Landesverwaltung weitgehend klimaneutral zu organisieren. Mit dem jetzt geschlossenen Pakt bekennen wir uns gemeinsam mit den Kommunen zu unserer Verantwortung“, so Kretschmann. Seitens des Landes habe man daher auch ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen weitere Fördermöglichkeiten im Umfang von insgesamt drei Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz zugesagt.

Die Vereinbarung zwischen Land, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag beschreibt Handlungsmöglichkeiten und Ziele für die Kommunen in Baden-Württemberg, die Aufgaben der kommunalen Landesverbände und die Förderung durch die Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller betonte: „Ohne die Kompetenzen und Steuerungsmöglichkeiten von Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie ihre direkte Nähe zur Bevölkerung sind die Klimaschutzziele des Landes nicht zu erreichen. Deshalb ist der Klimaschutzpakt aus meiner Sicht ein bedeutendes klimapolitisches Signal, auch und gerade mit Blick auf den Weltklimavertrag von Paris und unser erfolgreiches ‚Under2MoU‘. Wichtig ist uns deshalb auch, dass möglichst viele Kommunen diesen Pakt durch eine Erklärung unterstützen und ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz aktiv wahrnehmen.“

Auszüge aus dem Klimaschutzpakt

Die kommunalen Landesverbände und das Land bekennen sich zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihrem Organisationsbereich und zu den klimapolitischen Zielen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Die Kommunen in Baden-Württemberg sehen den Klimaschutz als wichtiges Anliegen und nehmen ihre Vorbildfunktion durch Maßnahmen im Bereich der internen Aufgabenerledigung wahr. Dies geschieht beispielsweise durch die vorbildliche energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung kommunaler Einrichtungen, den Einsatz energiesparender Computertechnik oder Beleuchtung sowie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Dienstreisen oder Dienstwagen mit geringen CO2-Emissionen bzw. mit alternativem Antrieb.
[…]
Das Land und die kommunalen Landesverbände sind sich einig, dass solche Maßnahmen fortgesetzt und ausgebaut werden müssen, damit die Vorbild-funktion der öffentlichen Hand im ganzen Land möglichst flächendeckend sichtbar wird.
[…]
Die Partner wollen gemeinsam dazu beitragen, dass deutlich mehr Kommunen in Baden-Württemberg integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte erarbeiten oder an handlungsorientierten Energiemanagementprozessen wie dem European Energy Award teilnehmen. Sie streben eine möglichst flächendeckende Befassung kommunaler Gremien und Entscheidungsträger mit Themen des kommunalen Klimaschutzes an.
[…]
Das Land will darüber hinaus die Angebote zur Beratung und Information von Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausbauen.
Das Umweltministerium wird deshalb neue Fördertatbestände zur Vernetzung und Beratung in folgenden Bereichen schaffen und die Förderbedingungen mit den kommunalen Landesverbänden eng abstimmen:

a.    Impulsberatung und Information für Kommunale Mandatsträger und Multiplikatoren
[…]
b.    Impulsberatung und Information einzelner Zielgruppen von Bürgerinnen und Bürgern
[…]
c.    Förderung des kommunalen Energiemanagements
[…]
d.    Förderprogramm für energieeffiziente Wärmenetze
[…]
e.    Qualitätsnetzwerk Bau
[…]

Das Land stellt für die neuen Fördertatbestände 2016 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro bereit. Für das Jahr 2017 werden ebenfalls Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. Für das Qualitätsnetzwerk Bau stellt das Land im Rahmen von Klimaschutz-Plus im Jahr 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro (Bewilligungsrahmen) bereit. Für 2017 werden Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. Der Klimaschutzpakt umfasst damit für die Jahre 2016 und 2017 ein Volumen von insgesamt drei Millionen Euro.
[…]
Land und kommunale Landesverbände sind an diese Vereinbarung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, zunächst bis Ende 2017 gebunden. Sie haben die Absicht, den Pakt für die Zeit danach fortzuschreiben […]

<link file:41666 _blank link-download>Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden (PDF)

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