Nationalpark Schwarzwald

Landesregierung schlägt Gebietskulisse für Nationalpark vor

Der Nationalpark Schwarzwald nimmt konkrete Formen an: Er soll die Teilgebiete Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig umfassen. Das schlägt die Landesregierung vor. Die Gebietskulisse folgt naturschutzfachlichen Erwägungen und berücksichtigt viele Anregungen und Bedenken aus der Region. Auch bei der Entwicklung des Gesetzes zur Einrichtung des Nationalparks können sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen.

„Der Natur- und Artenschutz ist ein zentrales gesellschaftliches Thema, insbesondere die Frage, wie wir dem dramatischen Artensterben entgegenwirken. Diese Aufgabe stellt sich weltweit, auch in Baden-Württemberg. Mit der Errichtung eines Nationalparks Schwarzwald leistet das Land einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz von Lebensräumen für Arten, die andernfalls keine Chance zum Überleben haben. Dies sind wir auch nachfolgenden Generationen schuldig. Zugleich ist ein Nationalpark ein Strukturprogramm für die ganze Region, indem er den Tourismus stärkt und neue Arbeitsplätze schafft. Das zeigt die Erfolgsgeschichte der zahlreichen Nationalparks in Deutschland“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in den vergangenen Wochen ebenfalls wiederholt deutlich gemacht, dass es Ziel der Bundesregierung sei, dass sich fünf Prozent der deutschen Wälder bis zum Jahre 2020 völlig frei entwickeln können, das heißt, dass daraus wieder Wildnis wird. „Baden-Württemberg kommt seiner Verantwortung nach. Deshalb hat Minister Bonde dem Kabinett heute einen Vorschlag für die genaue Lage des gut 10.000 Hektar, also zehn mal zehn Kilometer umfassenden Nationalparks vorgelegt“, sagte der Ministerpräsident.

Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig als Gebietskulisse

„Mein Vorschlag für die konkrete Lage des Nationalparks Schwarzwald umfasst eine kompakt beieinander liegende Fläche bestehend aus den Teilgebieten Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. „Die Staatswaldflächen liegen auf Gemarkung der Gemeinden Oppenau, Ottenhöfen und Seebach (Ortenaukreis), Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) sowie Forbach (Kreis Rastatt). Dazu komme vom Gemeinderat der Stadt Baden-Baden zur Verfügung gestellter Kommunalwald sowie - unter Vorbehalt der Zustimmung des dortigen Gemeinderates - vom Oberbürgermeister angebotene Kommunalwaldfläche der Stadt Bühl. Damit sind fünf der sieben Kommunen, die sich bei unverbindlichen Bürgerbefragungen gegen den Nationalpark votiert haben, nicht Teil der Nationalpark-Kulisse. „Dies ist ein erster Vorschlag für das Gebiet des Nationalparks. Wenn weitere Gemeinden dabei sein wollen, dann sind wir offen“, betonten Kretschmann und Bonde.

Kulissenvorschlag naturschutzfachlich begründet

Bonde begründete diese Kulissenauswahl überwiegend mit naturschutzfachlichen Erwägungen. Der Vorschlag erfülle die von Bundesnaturschutzgesetz und Weltnaturschutzunion IUCN vorgegebenen wesentlichen Kriterien Großräumigkeit und Unzerschnittenheit und berücksichtige die Ergebnisse des unabhängigen Gutachtens. Ein Großteil des Gebiets stehe bereits heute als Naturschutzgebiete, Bannwälder, Schonwälder und FFH-Gebiete unter Schutz. Außerdem werde die vom Land als Richtschnur vorgegebene maximale Flächengröße von 10.000 Hektar nicht wesentlich überschritten.

Vorschlag trägt Sorgen aus der Region Rechnung

Zugleich berücksichtige der naturschutzfachlich fundierte Kulissenvorschlag zahlreiche Anregungen und Bedenken, die in den vergangenen zwei Jahren aus der Region geäußert worden seien, sagte Bonde. So grenze der Nationalpark überwiegend an anderen Staatswald und lediglich in drei Prozent der Fläche direkt an Privatwald an. Außerdem habe man sich beim Zuschnitt der Kulisse stark an den Höhenlagen orientiert, die von den Ortskernen nicht oder kaum sichtbar seien. Zwei Drittel der Nationalpark-Flächen befänden sich oberhalb von 800 Metern. „Indem wir die produktiveren Waldanteile zurückgenommen und vor allem die hoch gelegenen, ertragsschwächeren, aber naturschutzfachlich wertvollen Wälder in den Nationalpark integriert haben, sind wir vor allem den Bedenken der Säge- und Holzindustrie entgegengekommen.“

Weiterhin vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung

Der komplette Vorschlag für Kulisse, Rechtsrahmen und Verwaltungsstruktur des Nationalparks werde derzeit regierungsintern zwischen den Ressorts abgestimmt und soll noch im Juni vom Kabinett beraten werden. Bis zur Verabschiedung des für die Einrichtung des Nationalparks erforderlichen Landesgesetzes durch den Landtag seien Veränderungen möglich, erläuterte Bonde. „Das gilt sowohl für das zweimonatige Anhörungsverfahren als auch für den gegebenenfalls im Herbst beginnenden parlamentarischen Beratungsprozess.“ Während der Anhörungsphase hätten nicht nur Gebietskörperschaften und Verbände, sondern über die neue Online-Beteiligungsplattform alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und sich mit Anregungen einzubringen.

Weitere Informationen zur Gebietskulisse

Fragen und Antworten zum Nationalpark im Nordschwarzwald

 

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