Die Landesregierung hat nun beschlossen, sich zu diesem Zweck an einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen zu beteiligen. „Die Angst in der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ist groß“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wollen wir den Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument an die Hand geben, mit dem die Rückfallgefahr von früheren Tätern minimiert werden kann und der Schutz der Öffentlichkeit weiter verbessert wird.“
Die elektronische Überwachung kommt nur für Straftäter in Betracht, die ihre Strafe verbüßt haben und aus rechtlichen Gründen zwingend entlassen werden müssen. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt werden, müssen sie für die Überwachung eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen. Über ein GPS-System und zusätzlich über Mobilfunktechnik wird der Aufenthaltsort permanent erfasst. Nähert sich die überwachte Person entgegen richterlicher Weisung beispielsweise einem Spielplatz oder einem Kindergarten, wird sie zunächst durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Ignoriert sie den Alarm, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsstelle umgehend die Polizei vor Ort. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Wir setzen aber darauf, mit ihr in geeigneten Fällen neue Verbrechen verhindern zu können“, sagte der Minister. Er wies darauf hin, dass die elektronische Überwachung auch der Resozialisierung Straffälliger dienen könne.
Stickelberger rechnet damit, dass die Überwachung landesweit für bis zu 60 Personen im Jahr angeordnet wird. Für das Jahr 2011 bringe das Kosten in Höhe von 250.000 Euro mit sich, für die folgenden Jahre seien jeweils 420.000 Euro veranschlagt.
Weitere Informationen für die Redaktionen:
Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen in Kraft getreten. Damit wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Verurteilten möglich, die unter Führungsaufsicht stehen. Infrage kommen damit Personen, die wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt wurden und nach mindestens drei Jahren Strafhaft oder nach dem Ende einer Maßregel entlassen werden müssen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung muss von einem Gericht angeordnet werden, in der Regel sind dafür die Strafkammern an den Landgerichten zuständig.
Um Parallelstrukturen in den einzelnen Ländern zu vermeiden, haben sich die Justizministerinnen und Justizminister im Mai 2011 auf eine bundesweit einheitliche Umsetzung geeinigt. Dafür wird in Hessen eine Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder eingerichtet. Grundlage hierfür ist ein Staatsvertrag.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg