Inklusion

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)

Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen und zugleich die Ministerien mit der Umsetzung beauftragt. Der Aktionsplan stellt nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Selbstverpflichtung dar, wie die Landesregierung in den nächsten Jahren die Politik für Menschen mit Behinderungen voranbringen will.

Der Aktionsplan soll am 26. Oktober 2015 bei einem Landesinklusionstag der breiten Öffentlichkeit erläutert und in Fachforen vertieft werden. Die Umsetzung des Aktionsplans wird durch das Sozialministerium koordiniert, das auch die Erarbeitung des Plans federführend begleitet hat. Spätestens nach fünf Jahren soll der Aktionsplan laut Sozialministerin Katrin Altpeter durch ein externes, unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert werden.

Ministerpräsident Kretschmann: „Die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ist eine der zentralen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Bestehende Barrieren müssen zügig beseitigt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert werden.“ Sozialministerin Altpeter ergänzte: „Mit dem Aktionsplan wollen wir das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen überall in der Gesellschaft schärfen, die Achtung  ihrer Rechte und ihrer Würde fördern und Vorurteile bekämpfen.“

Schon viele Schritte zur Umsetzung der UN-BRK eingeleitet

Ministerpräsident Kretschmann wies darauf hin, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg nicht erst mit der Entscheidung über den Aktionsplan beginne. Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens habe das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Auch diese bereits realisierten Maßnahmen seien in den Aktionsplan aufgenommen worden.

Der Ministerpräsident wies auch darauf hin, dass die Umsetzung der UN-BRK Aufgabe der gesamten Landesregierung sei. Deshalb habe jedes Ministerium zunächst für seinen Zuständigkeitsbereich die entsprechenden Maßnahmen für den Aktionsplan zusammengestellt. Unter Federführung des Sozialministeriums seien die Einzelmaßnahmen der Ministerien zu einem gemeinsamen Aktionsplan der Landesregierung zusammengeführt worden.

Als Orientierung für die Beratungen der Ministerien hätten die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer gedient. Unter dessen Vorsitz seien in einem breit angelegten Konsultationsverfahren in vier Regionalkonferenzen mit Betroffenen und deren Angehörigen sowie allen in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen maßgeblichen Akteuren zahlreiche Vorschläge gemacht worden, so Kretschmann. In den Landesaktionsplan seien jedoch nur jene Vorschläge aufgenommen worden, die sich an die Landesebene richteten. Die Teile, welche in die Zuständigkeit des Bundes oder der Kommunen fielen, seien vom Landes-Behindertenbeauftragten an die entsprechenden Adressaten übermittelt worden, da sowohl die Bundesregierung wie auch die kommunalen Körperschaften zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet seien, sagte der Regierungschef.

Aufbau des Aktionsplans

Nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter konkretisiert die UN-BRK die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen und deckt das gesamte Spektrum menschenrechtlich geschützter Lebensbereiche ab. Inklusion sei dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip. „Ziel ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und zusammen leben.“

Dieser Herausforderung stelle sich die Landesregierung mit dem Aktionsplan, so die Ministerin. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan liste etwa 230 Maßnahmenvorschläge für elf Handlungsfelder zur Förderung der Inklusion auf.

Die Handlungsfelder beziehen sich auf die Ziele der Inklusion, den Schutz der Menschenwürde, auf Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Barrierefreiheit, sowie Kultur, Freizeit und Sport, ferner gesellschaftliche und politische Teilhabe, die Förderung des Landes für Aktivitäten anderer Akteure und die Internationale Zusammenarbeit.

Zu Beginn jedes Kapitels werden Altpeter zufolge die Vorgaben der UN-BRK dargestellt, dann die Situation in Baden-Württemberg sowie die politischen Ziele und deren Umsetzung für das jeweilige Handlungsfeld beschrieben und schließlich würden in tabellarischer Form die beschlossenen Maßnahmen aufgelistet.

Maßnahmenvorschläge des Aktionsplans – ein kurzer Überblick

Zahlreiche Maßnahmen sind Altpeter zufolge bereits eingeleitet und einige bereits abgeschlossen worden, so etwa das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz mit seiner bundesweit vorbildlichen Vielfalt an Wohnformen oder die Neuausrichtung der Landeswohnraumförderprogramme, wodurch der barrierefreie Wohnungsbestand deutlich erhöht werde. Auch die strengeren Vorgaben der LBO-Novelle (Landesbauordnung) dienten dem Ziel, mehr barrierefrei erreichbare Wohnungen zu schaffen. Gleiches gelte für die Neuausrichtung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), wonach Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich nur gefördert werden, wenn sie barrierefrei erreichbar sind.

Einer der Schwerpunkte des Aktionsplans liegt Altpeter zufolge im Bildungsbereich bei der Änderung des Schulgesetzes „Inklusion“ und bei der mittelfristigen Weiterentwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Im Gesundheitsbereich stünden neben zahlreichen anderen Maßnahmen die Schaffung von barrierefreien Krankenhäusern auf der Agenda sowie die Evaluation zur stationären psychiatrischen Versorgung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher sowie die Sicherung einer gemeindenahen hausärztlichen Versorgung für immobile Patientinnen und Patienten.

Im Beschäftigungssektor strebe die Landesregierung unter anderem die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze speziell für schwerbehinderte Jugendliche in den Regierungspräsidien an. Außerdem sollen weiterhin dezentrale Außenarbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, damit Menschen mit Behinderungen in ihrer gewohnten Umgebung familiennah leben und arbeiten können.

Damit Menschen mit Behinderungen ihre Freizeit genießen können, wolle das Land im Bund-Länder-Ausschuss daran mitwirken, ein bundeseinheitliches Zertifizierungssystem im Tourismus zu schaffen, sagte Ministerin Altpeter.

Ein wichtiges Anliegen des Aktionsplans sei es, das bürgerschaftliche Engagement von und für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dafür stehe die vom Kabinett bereits verabschiedete „Engagementstrategie Baden-Württemberg“. Etliche im Aktionsplan aufgelistete Förderprogramme und Wettbewerbe hätten den Gedanken der Inklusion „bereits weit hinein getragen ins Land“, so die Ministerin. Sie nannte u.a. die Landesprogramme „Mittendrin“, „Gemeinsam sind wir bunt“, „Orte der Beteiligung“ sowie den „Leuchtturm-Wettbewerb“.     

Als einen bedeutsamen Schritt zur Umsetzung der UN-BRK nannte die Ministerin das zum Januar 2015 in Kraft getretene Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen. „Mit dem neuen Gesetz sind wir bereits einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben schon jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze“, so die Ministerin.

Der Aktionsplan ist nach den Worten von Ministerin Altpeter voraussichtlich ab September 2015 auch in leichter Sprache erhältlich. Er werde zudem im Internet als vorlesbares Dokument eingestellt werden.

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