Jüngst hat die Landesregierung auf Vorschlag des Integrationsministeriums ihre Gesamtkonzeption zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg beschlossen. Aufgrund weiter steigender Flüchtlingszahlen geht das Land von einem Bedarf von rund 6.000 Plätzen in der Erstaufnahme aus. Bei einer Maximalkapazität je Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) von rund 1.000 Plätzen ergibt sich eine Notwendigkeit von mindestens sechs Standorten.
Ein wichtiger Baustein der Konzeption des Landes ist die Anfang April 2015 eröffnete LEA in Ellwangen. Heute lud Wolf-Dietrich Hammann, Ministerialdirektor im Integrationsministerium, Journalistinnen und Journalisten zu einem Rundgang über das Gelände der ehemaligen Reinhardt-Kaserne ein. Zusammen mit dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, dem Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, dem Landrat des Ostalbkreises Klaus Pavel, dem Ellwanger Oberbürgermeister Karl Hilsenbek und dem LEA-Leiter Berthold Weiß zeigte Hammann Unterkünfte, Gesundheitszentrum und Kinderbetreuung der Erstaufnahmeeinrichtung.
Momentan sind in der LEA Ellwangen über 300 Flüchtlinge untergebracht, die aus folgenden Ländern stammen: Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Gambia, Georgien, Indien, Kamerun, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Serbien und Syrien.
Statements
Ministerialdirektor Hammann:
„Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, ist die Landeserstaufnahme der erste Kontakt. Bei dieser humanitären Aufgabe des Landes kann ein gutes Willkommen nur funktionieren, wenn Bundes- und Landesbehörden mit Kommunen und Bürgern gut zusammenarbeiten.“
BAMF-Präsident Schmidt:
„Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Asylanträge zeitnah bearbeitet werden. Nur so haben die Menschen Gewissheit darüber, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder ausreisen müssen. Deswegen freuen wir uns, dass wir nun auch in unserer Außenstelle in Ellwangen Anträge von Asylsuchenden entgegennehmen und bearbeiten können.“
Regierungspräsident Schmalzl:
„Dank der großen Kraftanstrengungen ist es gelungen, dass wir seit Anfang April in Ellwangen die ersten Flüchtlinge aufnehmen können. Mit Ellwangen haben wir nun die erste Landeserstaufnahmeeinrichtung im Regierungsbezirk Stuttgart in eigener Verantwortung. Wir wollen so dazu beitragen, dass sich die Situation der Flüchtlinge im Land verbessert. Der enorme Anstieg der Flüchtlingszahlen in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe mit ihren Außenstellen sowie in Meßstetten nicht mehr ausreichen. Ellwangen wird für die dringend notwendige Entlastung sorgen.“
Landrat Pavel:
„In den letzten Monaten haben viele Akteure Hand in Hand und mit großem Engagement zusammengearbeitet, um alles für den Start der LEA in Ellwangen vorzubereiten. Ich freue mich, dass wir nun die ersten Flüchtlinge in Ellwangen willkommen heißen können und wünsche den Menschen, die bei uns Schutz suchen, dass sie nun erst einmal zur Ruhe kommen können.“
Oberbürgermeister Hilsenbek:
„Ich freue mich, dass Ellwangen mit der Aufnahme von Flüchtlingen einen humanitären Beitrag leisten und Menschen konkret helfen kann. In der Ellwanger Bevölkerung gibt es eine große Bereitschaft, sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge einzusetzen. Ellwangen als ausgezeichnete ‚Stadt ohne Rassismus - Stadt mit Courage‘ zeigt sich mit der Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle weltoffen und hilfsbereit.“
LEA-Leiter Weiß:
„Auf dem Gelände der LEA arbeiten viele Dienstleister unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart zusammen. Sie bringen ihr jeweiliges Know-How ein, damit die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Menschen gelingt. Die unterschiedlichen Sichtweisen bereichern die gemeinsame Arbeit.“
Hintergrundinformationen
In den LEAs finden alle im Zuge der Erstaufnahme wesentlichen Verfahrensschritte statt: Aufnahme, Registrierung, Gesundheits- und Röntgenuntersuchung, erkennungsdienstliche Behandlung, Asylantragsannahme sowie Anhörung. Daneben werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch die erforderlichen ausländerrechtlichen Verfahren durchgeführt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt sicher, dass jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine – personell entsprechend ausgestattete – Außenstelle des BAMF angegliedert wird, bei der die aufgenommenen Asylbewerber ihre Asylanträge stellen können und im Rahmen des Asylverfahrens angehört werden.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden grundsätzlich mit landeseigenem, bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium beschäftigtem Personal betrieben. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben wie Catering, Sicherheits- und Pfortendienst, Hausverwaltung, Reinigung und medizinischer Versorgung können auch private qualifizierte Dienstleister eingesetzt werden. Insbesondere bei temporären Einrichtungen und Unterkünften ist ein Betrieb ausschließlich mit landeseigenem Personal in der Regel nicht oder nicht wirtschaftlich zu realisieren. Die Sozial- und Verfahrensberatung ist immer unabhängig von der sonstigen Aufgabenerledigung.
Derzeit sind Baden-Württemberg drei LEA-Standorte in Betrieb, drei weitere in Vorbereitung/Planung:
- Karlsruhe (Regierungsbezirk Karlsruhe, erweitert um den innerstädtischen Standort Felsstraße),
- Meßstetten (Regierungsbezirk Tübingen; in Absprache mit dem Zollernalbkreis und der Stadt Meßstetten bis Ende 2016 in Betrieb)
- Ellwangen (Regierungsbezirk Stuttgart),
- Mannheim (Regierungsbezirk Karlsruhe; derzeit Außenstelle der LEA Karlsruhe, soll noch 2015 eigener LEA-Standort werden),
- Schwäbisch Hall (Regierungsbezirk Stuttgart; in Planung)
- Freiburg (Regierungsbezirk Freiburg; in Planung).
Ziel der Landesregierung ist es, in jedem Regierungsbezirk mindestens eine langfristig betriebene Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Für den Regierungsbezirk Tübingen ist das Land noch dabei, einen langfristig geeigneten Standort zu finden.
Das Land schließt nicht aus, dass weiterhin bei kurzfristig hohem Flüchtlingszugang oder der zeitweiligen Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern - etwa wegen ansteckender Krankheiten - bedarfsorientierte Aufnahmeeinrichtungen (BEA) für den Notfall benötigt werden. Derzeit verfügt das Land einschließlich der kurzfristig eingerichteten BEAs über insgesamt annähernd 9.000 Erstaufnahmeplätze.