Tierschutz

Land wird sich für Verbesserungen im Tier-Transportrecht stark machen

Ein Schwein in einem Tiertransporter (Foto: © dpa)

Um Verbesserungen im Transportrecht auf EU-Ebene zu erreichen, wird Baden-Württemberg gegenüber dem Bund initiativ werden. Dabei soll es zum Beispiel um ein Verbot langer Transporte von Schlachttieren in Drittländer gehen.

„Wir dürfen die Verantwortung für unsere wertvollen Zucht- und Nutztiere und für Schlachttiere aus Baden-Württemberg nicht an der EU-Außengrenze abgeben. Wir wollen Tiere nur dann verkaufen und transportieren, wenn auch im Drittland ein tiergerechter Umgang gewährleistet werden kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Nachgang zur Sitzung des ‚Runden Tisches zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport von Tieren‘ vom 6. Februar. Anlass für den Runden Tisch war eine am 21. November 2017 ausgestrahlte Sendung des ZDF, in der über erhebliche tierschutzwidrige Zustände im Zusammenhang mit Tiertransporten in Drittländer berichtet wurde.

Ziel des von Minister Hauk einberufenen Runden Tisches war der Informationsaustausch und die Beratung zwischen allen am Transport von Tieren beteiligten Organisationen, um mögliche Verbesserungen beim Transport von Tieren in Drittländer zu erörtern. „Allein die Teilnehmerzahl von über 40 Akteuren am Runden Tisch hat gezeigt, wie wichtig es Vertretern aus der gesamten Branche, von Verbänden, Verwaltung und dem Tierschutz ist, Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Ich danke allen Teilnehmern für ihre engagierte Beteiligung am Diskussionsprozess“, sagte der Minister.

Ansätze zur Verbesserung des Tierschutzes als Ergebnis der Beratungen

„Zur Sicherstellung des Tierschutzes bei Tiertransporten in Drittländer gibt es vielfältige Ansatzpunkte und Maßnahmen“ sagte der Minister und bezeichnete das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 als ‚Meilenstein beim Schutz von Tieren beim Transport in Drittstaaten‘. In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Tiertransporte, die in der EU beginnen, auf dem gesamten Weg, also auch außerhalb der EU bis zum Abladen am Zielort, europäische Tierschutzregeln einhalten müssen.

Im Rahmen des runden Tisches waren sich alle Beteiligten einig, dass diese bestehenden hohen Standards des Tiertransportrechts konsequent eingefordert und eingehalten werden müssen und dass darüber hinaus auf EU-Ebene weitere Verbesserungen angestrebt werden sollten.

Initiativen Baden-Württembergs auf Bundesebene

Um Verbesserungen im Transportrecht auf EU-Ebene zu erreichen, wird Baden-Württemberg gegenüber dem Bund initiativ werden. Dabei soll es zum Beispiel um ein Verbot langer Transporte von Schlachttieren in Drittländer gehen, um den Aufbau und den Standard von Versorgungsstationen an den EU-Außengrenzen und in Drittländern oder auch um die Sicherstellung der zügigen Abfertigung von Tiertransporten an den EU-Außengrenzen.

Freiwillige Selbstverpflichtung

Um mit gutem Beispiel voranzugehen und ein Zeichen für den Tierschutz zu setzen, haben sich die am Transport beteiligten Verbände gemeinsam mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz darauf verständigt, auf die Vermarktung von lebenden Tieren aus Baden-Württemberg zur Schlachtung in Drittländern zu verzichten.

Außerdem waren sich alle Beteiligten einig, dass das Konzept der Schulung der Fahrer und Betreuer weiter auszubauen ist. Dies beinhaltet auch konkrete Vorgaben zur Versorgung und Betreuung der Tiere. Außerdem soll zukünftig bei der Planung von langen Beförderungen von Tieren in Drittländer ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter, detaillierter Notfallplan vorgelegt werden.

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