Nationalpark

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für den Nationalpark Schwarzwald

Die Landesregierung bringt den Nationalpark Schwarzwald auf den Weg. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. „Heute ist ein wichtiger Tag für den Naturschutz in Baden-Württemberg“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

„Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald wird auch Baden-Württemberg seiner Verantwortung für die Schöpfung gerecht und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Nationalpark Schwarzwald bildet die Grundlage für den Schutz und die dauerhafte Erhaltung vieler Tier- und Pflanzenarten - vornehmlich solcher, die ungestörten, natürlichen Lebensraum benötigen“, so Kretschmann. Baden-Württemberg trage damit einen bedeutenden Teil zur Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesrepublik bei, zu der sich Kanzlerin Angela Merkel erst jüngst noch einmal ausdrücklich bekannt habe, so der Ministerpräsident weiter. „Mit dem Nationalpark stellt sich endlich auch Baden-Württemberg als waldreiches Flächenland seiner Verantwortung und Verpflichtung, dem Artensterben entgegenzuwirken.“ Schätzungen zufolge sterben derzeit jeden Tag bis zu 130 Tier- und Pflanzenarten aus und sind damit unwiederbringlich verloren.

Umfassende Bürgerbeteiligung

Naturschutzminister Alexander Bonde hatte der Landesregierung zuvor in der Sitzung des Ministerrats den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald vorgelegt. Die Änderungen ergaben sich aus den Ergebnissen der Verbändeanhörung, gezielten Anhörungsformaten mit regionalen Akteuren sowie aus den Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf geäußert hatten. Der Ministerrat beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag von Baden-Württemberg. Dieser wird sich voraussichtlich am 23. Oktober 2013 erstmals mit der Vorlage befassen.

Kretschmann würdigte insbesondere den über zweijährigen Beteiligungsprozess in der Region, der dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren vorangegangen sei. „Die Anhörungsphase, die bei Gesetzen normalerweise sechs Wochen dauert, haben wir beim Nationalpark bereits vor über zwei Jahren begonnen. Unter anderem haben wir den Gesetzentwurf ausführlich mit Vertreterinnen und Vertretern des künftigen Nationalparkrats, des Nationalparkbeirats sowie der in der Kulisse liegenden Infrastruktureinrichtungen wie Hotels und Skiliftbetrieben diskutiert. Und dieser ausführliche Beteiligungsprozess hat sich gelohnt. Er mündet jetzt in ein Gesetz, in das auch wichtige Anregungen aus Bevölkerung und Zivilgesellschaft eingeflossen sind. Damit trägt es die Handschrift aller, die sich konstruktiv auf verschiedenem Wege eingebracht haben.“

Zentrale Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens

„Es gibt kein Argument in der Debatte rund um den Nationalpark Schwarzwald, das wir nicht gehört und abgewogen haben“, ergänzte Naturschutzminister Alexander Bonde. Bereits im Vorfeld des eigentlichen Anhörungsprozesses sei die Landesregierung Wünschen aus Bevölkerung, Interessenverbänden und Wirtschaft in der Region weit entgegengekommen: „So haben wir der Region die gleichberechtigte Mitsprache und den Vorsitz im Nationalparkrat zugestanden, den Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen wie Loipen, Skischanzen, Hütten und Hotels innerhalb der Gebietskulisse zugesagt und garantieren ein effizientes Borkenkäfermanagement im Park.“ Mit dem Abschluss der Verbändeanhörung sowie der Mitwirkungsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal der Landesregierung am 14. August 2013 sei ein weiterer wesentlicher Meilenstein im Verfahren zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald erreicht worden, so der Minister weiter. „Aus der Bevölkerung, von Kommunen und Verbänden sind nochmals wichtige Anregungen und Stellungnahmen eingegangen. Diese haben wir sorgfältig geprüft und in einer Reihe von Fällen auch in den Gesetzentwurf eingearbeitet.“

Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs

„Wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf betreffen zum Beispiel die Gebietsabgrenzung, das Betretensrecht sowie die Regeln bezüglich der kommunalen Mitsprache in Angelegenheiten des Nationalparks“, führte Bonde weiter aus. So sei die Gebietskulisse in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen an einigen Stellen so arrondiert worden, dass die jeweiligen gemeindlichen Interessen zum Beispiel am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt werden. Außerdem habe man die Kulisse des Nationalparks an einigen Stellen noch weiter als bisher in die weniger holzertragreichen Höhenlagen verschoben und sei damit besonders den von der Holz- und Sägeindustrie geäußerten Bedenken entgegengekommen. Schließlich sei das ohnehin bereits vorgesehene Betretensrecht für jedermann noch dadurch ausgeweitet worden, dass auch von den anerkannten Naturschutzvereinigungen organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen ohne Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden können.

Die paritätische Mitsprache der Region im Nationalparkrat durch Vertreter von Landkreisen und Gemeinden solle laut dem nunmehr vorliegenden Gesetzestext auch auf diejenigen Gemeinden ausgedehnt werden, die zwar keinen flächenmäßigen Anteil am Nationalparkgebiet haben, auf deren Gemarkungen sich aber Einrichtungen befinden, die von der künftigen Nationalparkverwaltung betrieben werden. „Damit trägt die Landesregierung dem legitimen Wunsch auch dieser Kommunen Rechnung, gleichberechtigt und auf Augenhöhe an der künftigen Entwicklung des Nationalparks mitzuwirken“, so Bonde.

Finanzierung des Nationalparks

Die Landesregierung ist sich über die geplante Finanzierung des Nationalparks einig. Die Nationalparkverwaltung soll im Jahr 2014 mit 31,5 vorhandenen und 31,5 Neustellen besetzt werden. Im Jahr 2014 stehen dafür bereits vorhandene Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags sollen weitere 3,9 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für den Nationalpark bereitgestellt werden. Durch den Mittelaufwuchs für den Naturschutz in den Jahren 2015/16 wird die Finanzierung des Nationalparks langfristig sichergestellt werden. Im Jahr 2015 sollen für die Nationalparkverwaltung weitere 15 Stellen, im Jahr 2016 nochmals elf Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Nationalparkverwaltung soll dann insgesamt 89 Stellen umfassen.

Chance für Natur, Tourismus und Regionalentwicklung

Der Landtag wolle den heute beschlossenen Gesetzentwurf voraussichtlich am 23. Oktober 2013 erstmals beraten, kündigten Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde abschließend an. Es liege ihnen besonders am Herzen, auch im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren auf den eigentlichen Zweck des Nationalparks Schwarzwald hinzuweisen. „Mit der Ausweisung von zehn mal zehn Kilometern Waldfläche als Nationalpark Schwarzwald leistet das Land Baden-Württemberg einen zentralen Beitrag zum weltweiten Natur- und Artenschutz. Darüber hinaus ist sich die Landesregierung sicher, dass der Nationalpark auch jede Menge positive Effekte für die Regionalentwicklung und den Tourismus im Schwarzwald mit sich bringen wird.“

Gebietskulisse

Webseite zum Nationalpark Schwarzwald

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