Forst

Land unterstützt Waldbesitzer bei Schadereignissen durch Borkenkäfer

Wald Baiersbronn

Das Land unterstützt private und kommunale Waldbesitzer bei der Bewältigung der massiven Gefährdungslage durch Borkenkäfer. Ab sofort können Mittel für Maßnahmen des integrierten Waldschutzes nach Schadereignissen beantragt werden.

„Das Land unterstützt die Waldbesitzer auf vielfältige Art und Weise bei der Abwehr von Borkenkäferschäden. Ab sofort können Mittel für Maßnahmen des integrierten Waldschutzes nach Schadereignissen beantragt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk in Höpfingen (Neckar-Odenwald-Kreis). Diese umfassen beispielsweise Beihilfen für Zwischentransporte und -lagerung von verwertbarem Rundholz, die Wiederinstandsetzung von Waldwegen sowie das Hacken von befallenen Ästen, Kronen oder auch schwächeren und unverkäuflichen Stämmen. Diese Maßnahme wurde extra neu geschaffen, um die Privat- und Kommunalwaldbesitzer bei der raschen Entnahme von bruttauglichem Material aus gefährdeten Beständen zu unterstützen und somit die Ausbreitung der Borkenkäferpopulation einzudämmen. Bei der Planung und Aufarbeitung befallener Hölzer und der anstehenden Folgearbeiten würden die Forstbehörden wie gewohnt beraten und unterstützen.

„Mit den milden Frühlingstemperaturen beginnt die Schwärm- und Brutzeit der Borkenkäfer. Um einer rasanten Vermehrung dieser für die Wälder gefährlichen Käfer entgegenzuwirken und eine drohende Borkenkäferkatastrophe bestmöglich abzuwenden, müssen Waldbesitzer ihre Fichtenbestände ab jetzt laufend wöchentlich kontrollieren. Dort, wo Sturm- und Schneebruchschäden aus dem vergangenen Winter gute Brutmöglichkeiten für den Käfer bieten, ist besondere Aufmerksamkeit geboten“, sagte der Minister. Befallene Bäume erkenne man an braunem Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen sowie auf Spinnweben. Löst man ein Stück Rinde ab, so erkenne man das charakteristische Fraßbild des Käfers. Außerdem entstünden bei einem Borkenkäferbefall Harztröpfchen und Harzfluss am Baumstamm. Auch rot verfärbte oder abfallende Nadeln seien markante Zeichen.

„Die aktuelle Situation mit Trockenheit, Temperaturanstiegen und Borkenkäferbefall lässt Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Klimawandels zu. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben wir unsere Wälder naturnäher, vielfältiger und klimastabiler gestaltet. Diese Entwicklung werden wir weiter vorantreiben“, betonte Hauk.

Fördermaßnahmen des Integrierten Waldschutzes

Um der drohenden Gefahr entgegenzuwirken und die finanziellen Folgen für die privaten und kommunalen Waldbesitzer abzumildern, öffnet das Land Baden-Württemberg ab sofort die Fördermaßnahmen des Integrierten Waldschutzes zur Bewältigung von Naturkatastrophen im Wald nach der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), Teil E:

  • Nr. 8.8 Anlage von Holzkonservierungsanlagen (30 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben)
  • Nr. 8.9 Lagerbeschickung (6 Euro je angeliefertem Festmeter Holz)
  • Nr. 8.10 Lagerung von Holz in Nass- und Trockenlagern (0,30 Euro je eingelagertem Festmeter Holz und angefangenem Monat der Einlagerung)

Um der aktuellen Extremsituation Rechnung zu tragen, installiert das Land zusätzlich die neue Fördermaßnahme „Hacken von Kronenmaterial und anfallendem Schad-Stammholz“ mit bis zu 160 Euro je Maschinenarbeitsstunde.
Diese für 2019 geöffneten Maßnahmen treten rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Lediglich für Maßnahmen nach Nr. 8.8 (Anlage von Holzkonservierungsanlagen) muss vor Maßnahmenbeginn die Bewilligung erteilt worden sein.

Über diesen neuen Fördertatbestand hinaus fördert das Land außerdem im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft die Wiederherstellung Lkw-befahrbarer Wege nach Hiebsmaßnahmen sowie nachlaufend den Umbau von Nadelreinbeständen sowie nicht standortsgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen und die Wiederherstellung nach Schadereignissen. Ebenfalls wird die gesicherte Naturverjüngung, also die Mischwuchsregulierung und das Ausbessern von Fehlstellen, finanziell unterstützt.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald

ForstBW

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