Coronavirus

Land stockt Corona-Überbrückungshilfe des Bundes auf

Ausbilderin mit Lehrling

Ab 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Damit sollen die finanzielle Not vieler Unternehmen gelindert, Insolvenzen vermieden und die Struktur des Wirtschaftsstandortes gesichert werden. Das Land stockt die Hilfe noch auf.

Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona des Bundes in den nächsten Tagen beantragen. Bereits ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf einer Antragsplattform registrieren. Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute (8. Juli) angekündigt. Die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen übernehmen die Bundesländer.

Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen weiterhin hart, gerade in Branchen in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder sogar noch komplett still steht. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes können wir nun die finanzielle Not dieser Unternehmen lindern, Insolvenzen vermeiden und so die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg sichern.“

Land schließt wichtige Förderlücke

Außerdem hat das Land beschlossen, die Überbrückungshilfen des Bundes aufzustocken. „Wir ergänzen die Überbrückungshilfe in Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn und schließen damit eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmen, die besonders mit der Krise zu kämpfen haben“, so Hoffmeister-Kraut. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Damit unterstützen wir vor allem die große Zahl der Soloselbständigen, die nur geringe Fixkosten haben und sichern deren Existenz“, so die Ministerin.

Die Bundesregierung hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“, beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten, Juni bis August, und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Wie schon die Corona-Soforthilfe, wird auch die Überbrückungshilfe durch das Land administriert. Die Antragstellung wird nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierte Verfahren möglich sein. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.

Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bestimmten Einschränkungen hinsichtlich Größe und Umsatz, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Die Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, beispielsweise Miete, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Finanzierungskosten.
  • Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.
  • Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
    • minus 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    • minus 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
    • minus 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg finden Sie hier:

Wirtschaftsministerium: Informationen zum Programm und zur Antragstellung in Baden-Württemberg

Bundeswirtschaftsministerium: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Eine Frau mit einer VR-Brille sitzt in einem großen Gemeinschaftsbüro.
  • Forschung

Start-up-Szene weiter stärken

Eine Ärztin und eine Therapeutin sitzen mit einem medizinischen Stethoskop am Tisch und machen mit einem Laptop und einem Mobiltelefon medizinische Notizen.
  • Digitalisierung

Weitere Förderung von E-Government-Koordinatoren

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
  • Haushalt

Baden-Württemberg weiter mit hoher Kreditwürdigkeit

NIS-Maßnahme Stadtstrand in Leinfelden-Echterdingen
  • Städtebau

Nichtinvestive Städtebauförderung 2024 startet

Touristen stehen an einem Geländer und auf einer Aussichtsplattform und blicken auf eine Stufe der Triberger Wasserfälle, über die Wasser fließt.
  • Tourismusinfrastruktur

Land fördert 37 lokale touristische Projekte

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • Stuttgart 21

Gemeinsame Erklärung der Projektpartner von Stuttgart 21

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks Freiburg, Carsten Gabbert (rechts)
  • Verwaltung

Neuer Freiburger Regierungspräsident

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
  • Wirtschaft

Wichtiger Impuls für die Wirtschaft

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Bundesratsinitiative

Verbesserung der Arzneimittelversorgung gefordert

Ausbilderin mit Lehrling
  • Ausbildung

Bundesrat spricht sich für Stärkung der Ausbildung aus

Eine Frau zeigt auf eine Leinwand auf der eine Balkengrafik zu sehen ist (Symbolbild: © dpa).
  • Wirtschaft

Konjunkturprognose für 2024 vorgelegt

Podiumsdiskussion Brüssel
  • Katastrophenschutz

Startschuss für EU-Großübung „Magnitude“

Ein Doppelstock-Intercity fährt auf der Gäubahn über die Einöd-Talbrücke bei Hattingen.
  • Schienenverkehr

Bundesrat für Modernisierung des Bahnnetzes

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Bewerbungsfrist für Landarztquote endet

Erich Kiefer
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Freiburg-Stadt

Gruppenfoto der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren im Freien
  • Integration

Land setzt sich für ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan ein

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
  • Ältere Menschen

Altersarmut auch in Baden-Württemberg

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Ländlicher Raum

Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft

Zwei Kinder spielen Fußball auf einem Fußballplatz.
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Vereinsbeiträge angehoben

Stadtgarten in Gerabronn
  • Städtebau

Stadtmitte in Gerabronn erfolgreich erneuert

Ein Mädchen mit Downsyndrom lebt mit ihrer Mutter in einem Mehrgenerationenhaus (Symbolbild, © dpa).
  • Menschen mit Behinderungen

Welt-Down-Syndrom-Tag 2024

Bildercollage: Minister Manne Lucha an Redepult, vor Publikum und bei Podiumsdiskussion.
  • Kinder und Jugendliche

Kinderschutz-Konzepte im Land bespielhaft für Europa

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Startup BW

Auftakt des Female Founders FINANCING Forums

Wegweiser mit Schildern „Würde“, „Gleichberechtigung“, „Antidiskriminierung“ und „Anerkennung“ auf der Stuttgarter Königstraße.
  • Antidiskriminierung

Online-Umfrage zu Diskriminierung gestartet

// //