Flurneuordnung

Land fördert Flurneuordnung in Freudenstadt und Neu-Nuifra

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Symbolbild

Das Land fördert mit knapp 2,3 Millionen Euro Flurneuordnungsverfahren in Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis und Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra. Die Flurneuordnung ist ein unerlässliches Instrument zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft sowie des gesamten ländlichen Raumes.

„Die Landesregierung unterstützt die ländlichen Regionen in vielfältiger Weise. Die Flurneuordnung ist dabei ein unerlässliches Instrument zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft sowie des gesamten ländlichen Raumes. In Freudenstadt und in Neu-Nuifra werden die vielfältigen Möglichkeiten der Flurneuordnung optimal genutzt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden für die Flurneuordnungsverfahren in Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis und in Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra.

Flurneuordnung in Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis erhielt einen Förderbescheid von über 1,7 Millionen Euro. Dieser gestattet die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens. „Bereits zum zweiten Mal erhält hier die Teilnehmergemeinschaft einen Förderbescheid. Die geplanten Maßnahmen zielen nicht nur darauf ab, die Bedingungen der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, sondern sie dienen auch dazu, den Tourismus sowie den  Natur- und Artenschutz zu stärken“, so Staatssekretärin Sabine Kurtz in Freudenstadt.

Insgesamt erhalten die beiden Stadtteile Dietersweiler und Kniebis über vier Millionen Euro für den Ausbau von Asphalt- und Schotterwegen sowie zur Förderung der Landschaftspflege und des Tourismus.  Neben der Modernisierung ländlicher Wege für die örtlichen Bewirtschafter wird durch einen breiteren Ausbau auch der gefährliche Begegnungsverkehr zwischen land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Touristen entschärft. Die Pflanzung von 500 Obstbäumen und 200 neue Nistkästen dienen dem Naturschutz und sollen die Artenvielfalt erhöhen. Weitere Ausgleichsmaßnahmen wie die Freilegung eines ehemaligen Eiskellers als Fledermaus-Refugium fördern die Ökologie, ohne landwirtschaftliche Flächen zu verbrauchen. „In diesem Flurneuordnungsverfahren haben die Teilnehmergemeinschaft, die Stadt Freudenstadt und das Landratsamt Freudenstadt gemeinsam einen Ausbauplan entwickelt, der nicht nur den Bewirtschaftern das Arbeiten erleichtert, sondern auch Verbesserungen für den Tourismus und die gesamte einzigartige Natur des Nordschwarzwaldes erreicht“, so Kurtz.

Flurneuordnung in Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra 2 erhielt einen Förderbescheid von über 570.000 Euro. „Die Teilnehmergemeinschaft von Neu-Nuifra lebt den Solidargedanken einer Flurneuordnung und gestaltet ihre Heimat neu. Da macht das ganze Dorf mit!  Aufgrund der sogenannten Realteilung der Grundstücke aus den vergangenen Jahrhunderten ist der Grundbesitz in Neu-Nuifra besonders zersplittert. Die Flurneuordnung bietet dabei eine große Chance die Bodenordnung gemeinsam mit allen Beteiligten neu zu entwickeln und gestalten“, so Staatssekretärin Kurtz in Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra.

Neu-Nuifra wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts gegründet und umfasst heute rund 100 Bürgerinnen und Bürger. Der Teilort von Pfalzgrafenweiler ist allerdings aufgrund der sogenannten Realteilung stark zersplittert. Auch der Zustand der landwirtschaftlichen Wege ist auf keinem modernen Stand. Um diese Probleme zu lösen, ordnete das Landratsamt Freudenstadt im Jahr 2015 ein vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren an. Die 67 betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bilden die so genannte Teilnehmergemeinschaft.

Gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Pfalzgrafenweiler erarbeitete die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt einen Wege- und Gewässerplan. Auf rund 100 Hektar sollen Asphalt- und Schotterwege ausgebaut und das Landschaftsbild aufgewertet werden. Zudem werden ökologische Maßnahmen umgesetzt. Neue Baumreihen und gebietsheimische Gehölze sollen in Zukunft das Ortsbild prägen. Die für die Gemeinde Pfalzgrafenweiler wichtigste Maßnahme stellt jedoch die Modernisierung der Ortsstraße dar. Insgesamt werden neben den rund 570.000 Euro Fördergeldern noch weitere rund 330.000 Euro als so genannter freiwilliger Beitrag der Gemeinde Pfalzgrafenweiler hinzukommen. Dadurch verbleibt mit rund 20.000 Euro ein nur geringer Eigenanteil bei der Teilnehmergemeinschaft

„Flurneuordnungsverfahren sind bürgernah. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Öffentlichkeit und der Verwaltung steht an erster Stelle. So können die Beteiligten aktiv ihr eigenes Umfeld gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger in Neu-Nuifra haben diese Möglichkeit optimal genutzt. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg“, so Staatssekretärin Kurtz.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnungsverfahren Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnungsverfahren Pfalzgrafenweiler-Neu-Nuifra 2

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung

Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

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