Kunst

Land erwirbt Werke des „Meisters von Meßkirch“

Kunstministerin Bauer: Mit dem Kauf sichern wir Kunstwerke von außergewöhnlichem Rang und hoher landesgeschichtlicher Bedeutung für das Land Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat für insgesamt 11,8 Mio. Euro bedeutende Werke des sogenannten „Meister von Meßkirch“ erworben. Dies teilte Kunstministerin Theresia Bauer in Stuttgart mit. Bei den Werken handelt es sich um den „Wildensteiner Altar“ (Retabel der Zimmern’schen Hausheiligen) von 1536 sowie eine Tafel („Der Hl. Martin von Tours mit dem Stifter Gottfried Werner von Zimmern“, um 1535-38) des ehemaligen Hochaltars von St. Martin in Meßkirch.

„Der Meister von Meßkirch gilt als herausragende Künstlerpersönlichkeit Süd­deutschlands im 16. Jahrhundert. Die von ihm in der Staatsgalerie befindlichen Werkgruppen werden im Gesamtverzeichnis des national wertvollen Kulturgutes geführt. Mit dem jetzt getätigten Kauf können wir Kunstwerke von außergewöhnlichem Rang und hoher landesgeschichtlicher Bedeutung für das Land Baden-Württemberg sichern und weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich machen“, sagte Kunstministerin Bauer.

Mit dem Kauf würden die vorhandenen Bestände der Staatsgalerie Stuttgart sowie der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe qualitativ entscheidend gestärkt, zumal eigenhändige Tafeln des Künstlers auf dem Kunstmarkt weltweit nicht mehr verfügbar seien, so die Ministerin. Die erworbenen Werke sind seit Mai 2002 als Leihgabe des Hauses Fürstenberg bei der Staatsgalerie Stuttgart. Das Haus Fürstenberg hatte bereits 2009 seine Verkaufsabsicht signalisiert und dem Land ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Finanziert wird der Kauf zu einem Großteil aus Mitteln der Museumsstiftung Baden-Württemberg (8,3 Mio. Euro). Ministerin Bauer dankte jedoch auch der Kulturstiftung der Länder sowie der Ernst von Siemens Kunststiftung, die das Land mit 2 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro großzügig dabei unterstützt haben, die Werke des Meisters von Meßkirch anzukaufen.

Ergänzend zum Kauf wurde zwischen dem Haus Fürstenberg und dem Kunstministerium vereinbart, dass die restlichen Tafeln des ehemaligen Hochaltars von St. Martin in Meßkirch für zunächst fünf Jahre als Leihgabe bei der Staatsgalerie verbleiben sollen; bei einem Verkauf wird dem Land auch für diese ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Nähere Informationen zu den Werken unter http://www.staatsgalerie-stuttgart.de/digitalerkatalog

 

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