Nahverkehr

Land entschädigt Dauerkarteninhaber für schlechte Leistungen

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Ein FLIRT-Triebwagen des Betreibers Go-Ahead Baden-Württemberg im Bahnhof Aalen (Bild: © Sebastian Berger).

Dauerkarteninhaber für Strecken mit besonders schlechten Leistungen im vergangenen halben Jahr erhalten eine Wiedergutmachung.

Stammkunden im regionalen Bahnverkehr erhalten eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Dies hatte das Verkehrsministerium im Februar 2020 angekündigt. „Es hat leider länger gedauert, das Versprechen umzusetzen. Unser Ziel war eine faire Lösung unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Und nicht zuletzt ein einfaches und funktionierendes Auszahlungsverfahren. Nun gibt es Klarheit über die zu entschädigenden Strecken“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren. Geplant ist eine Entschädigung der Dauerkunden (Jahreskarteninhaber) in Höhe eines Monatskartentickets beziehungsweise einer Monatsrate für ein Abonnement für die betroffenen Streckenabschnitte. Das Land verhandelt mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die gemeinsame Finanzierung der Entschädigungen.

Die betroffenen Verbindungen

Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hat das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden:

  • Stuttgart-Pforzheim-Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart-Heilbronn-Würzburg
  • Stuttgart-Ulm
  • Stuttgart-Tübingen
  • Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen
  • Breisach/Endingen-Freiburg-Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen-Bad Urach
  • Pforzheim-Horb
  • Sigmaringen-Aulendorf

Züge müssen pünktlich und zuverlässig fahren

Das Verkehrsministerium konkretisiert derzeit den gesamten Prozess der Umsetzung der Entschädigungen mit verschiedenen Dienstleistern, von der Antragstellung über ein Kundenportal bis hin zu Auszahlungen an die Fahrgäste. Die Vorbereitung hierfür war und ist aufwändig. Schließlich sind tausende Fahrgäste betroffen. Die Entschädigungen sollen ab Juni 2020 ausgezahlt werden. Die Antragsstellung soll digital über ein Kundenportal erfolgen. Die Einzelheiten werden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geklärt. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Verkehrsminister unterstrich: „Wir arbeiten unter Hochdruck an einer technisch einfachen Lösung, um die Fahrgäste zu entschädigen. Der Ärger der vielen Pendlerinnen und Pendler, die seit Juni vergangenen Jahres auf so vielen Bahnstrecken im Land eine schlechte Qualität erfahren haben, ist absolut verständlich. Deshalb ist und bleibt unser Ziel: Die Betreiberfirmen müssen das vom Land bestellte Angebot realisieren, das heißt die Züge müssen pünktlich und zuverlässig fahren“.

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