Tiererkrankungen

Land empfiehlt Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Eine Laborantin schaut sich im Diagnostikzentrum im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt in Aulendorf an einem Computer die Ergebnisse eines molekularbiologischen Tests an. (Foto: © dpa)

Das Risiko des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Südwesten ist weiterhin hoch. Deshalb empfiehlt das Landwirtschaftsministerium eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 und 8 dringend.

„Neben dem Blauzungenkrankheitsgeschehen vom Serotyp 8 (BTV-8) hat sich in Frankreich in den letzten Monaten an der Grenze zu Deutschland und zur Schweiz noch ein weiteres Geschehen mit dem Serotyp 4 (BTV-4) ausgebreitet“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Neben gehäuften BTV-8-Ausbrüchen in Frankreich wurden Ende 2017 erstmals zwei Fälle in der Schweiz, nahe der Grenze zu Deutschland festgestellt. Die Gefahr der Einschleppung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 und 8 nach Süddeutschland hat daher weiter zugenommen. „Die Fortsetzung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen BTV-4 und 8 wird daher dringend empfohlen“, betonte der Minister.

Tierhalter sollen freiwillige Impfung bis Mitte Februar beim Tierarzt anmelden

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko des Eintrages für BTV-4 und BTV-8 nach Deutschland weiterhin als wahrscheinlich bis hoch ein. „Durch die Schutzimpfung kann Erkrankungen empfänglicher Tiere vorgebeugt werden; zudem ist das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich“, so der Minister.

Im letzten Jahr wurden in Baden-Württemberg circa 550.000 Rinder, Schafe und Ziege geimpft. Damit dieser Impfschutz aufrechterhalten bleibt, müssen diese Tiere innerhalb von zwölf Monaten nachgeimpft werden. Tiere, die noch keine Impfung erhalten haben, müssen mit zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen grundimmunisiert werden. Gegen beide Virustypen, BTV-4 und BTV-8, stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller zur Verfügung.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten bis Mitte Februar die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrer Betreuungstierärztin oder ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.

Land gibt finanzielle Unterstützung für die Impfung

„2018 wird es wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen geben. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 Euro pro Impfvorgang und bei Schafen 0,25 Euro pro Impfvorgang erstatten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Impfung bei Rindern mit 0,50 Euro und bei Schafen und Ziegen mit 0,40 Euro pro Impfvorgang“, sagte Minister Peter Hauk.

Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 13. Dezember 2017, wurden bereits die Voraussetzungen für die Durchführung der freiwilligen Impfung in diesem Jahr geschaffen.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Die Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Sowohl im benachbarten Frankreich, in Italien und Ende 2017 in der Schweiz, hat sich das Seuchengeschehen in Europa im vergangenen Jahr fortgesetzt. Bei günstiger Wetterlage für die Gnitzen ist eine Ausbreitung nach Süddeutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg rasch möglich. Experten gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg Fälle dieser anzeigepflichtigen Tierseuche wieder auftreten können. Das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten (Friedrich-Loeffler Institut – FLI) hat in seiner aktuellen Risikobewertung die Wahrscheinlichkeit für einen Eintrag des Virus nach Deutschland vor allem über Gnitzen mit dem Wind als hoch eingestuft. Da sich in Frankreich in den letzten Wochen BTV-4 zusätzlich zu BTV-8 an der Grenze zu Deutschland ausgebreitet hat, wird dringend zur Impfung gegen beide Serotypen geraten.

Weitere Informationen

Baden-Württemberg hat auf diese Situation bereits in den Jahren 2016 und 2017 mit einer freiwilligen Impfaktion reagiert, welche durch die Tierseuchenkasse und das Land finanziell unterstützt wurde. Bei den 2016 und 2017 grundimmunisierten beziehungsweise geimpften Rindern und kleinen Wiederkäuern kann durch die einmal jährliche Wiederholungsimpfung im Abstand von nicht mehr als zwölf Monaten der Impfschutz aufrechterhalten werden. Wird diese Frist versäumt, ist wieder eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen notwendig. Bisher noch nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden.

Aus Baden-Württemberg werden pro Jahr circa 100.000 männliche Kälber nach Norddeutschland sowie nach Spanien und Holland verbracht. Sofern in Baden-Württemberg wegen eines BT-Ausbruchs im Land oder angrenzenden Regionen eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern errichtet werden müsste, würde dies neben Erkrankungen von Tieren insbesondere den Tierhandel erheblich beeinträchtigen. Empfängliche Tiere dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind.

STUA Aulendorf: Blauzungenkrankheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

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