Biodiversität

Längere Bewerbungsfrist für Förderung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Das Förderprogramm Blühflächen und Biodiversitätspfade zeigt erste Erfolge. Deshalb wird der Förderaufruf bis Ende November verlängert. Gemeinden haben somit bis zum 30. November 2021 Zeit, ihre Anträge auf die Verwirklichung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden einzureichen.

„Das Förderprogramm Blühflächen und Biodiversitätspfade zeigt erste Erfolge und erfährt positiven Zuspruch durch die Gemeinden in unserem Land. Um die verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen, wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, noch bis zum 30. November 2021 ihre Anträge auf Verwirklichung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen“, gab der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk bekannt.

Mit dem Förderprogramm soll die für Baden-Württemberg bedeutsame Kulturlandschaft erhalten und gepflegt werden und gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz der Biodiversität geleistet werden. Im Fokus des Förderprogramms steht ebenso, das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung aktiv, naturschutzbezogen innovativ und generationenübergreifend zu fördern.

Pro Biodiversitätspfad 55.000 Euro Förderung

Für die Biodiversitätspfade sind pro Pfad Mittel in Höhe von 55.000 Euro vorgesehen. Die Pfade werden von begleitenden Biodiversitätsmaßnahmen flankiert. Kommunen können sich auch zu einem Gemeinschaftsprojekt zusammenschließen. „Durch die Schaffung von Biodiversitätspfaden können Bürgerinnen und Bürger vorhandene und sichtbare Biodiversität in ihrer Gemeinde aktiv erleben. Informationstafeln und interaktive Elemente an Stationen entlang eines Biodiversitätspfades steigern das Wissen zu unserer heimischen Flora und Fauna und damit die Bedeutung des Biodiversitätserhalts für unser Land“, sagte Minister Hauk.

Mit der Förderung der Umsetzung von mehrjährigen Blühwiesen und Blühstreifen, artenreichem Grünland sowie Altgrasstreifen und -inseln werden Gemeinden bei der Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen und des Biotopverbundes aktiv unterstützt.

Antragsfrist ist der 30. November 2021

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Kommunen. Anträge für Blühflächen und Biodiversitätspfade können aufgrund der Verlängerung der Antragsfrist noch bis zum 30. November 2021 eingereicht werden. „Unsere Kommunen sind wichtige Partner zur Stärkung der Biodiversität im Land. Mit der Verlängerung der Antragsfrist sind sie herzlich aufgefordert am Förderprogramm teilzunehmen“, betonte Minister Hauk.

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt im Land durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sind schon wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Mit dem Förderprogramm zu Blühflächen und Biodiversitätspfaden sollen Kommunen darin unterstützt werden, aktiv einen Beitrag für die Biodiversität zu leisten. Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade) (PDF) wurde am 28. Oktober 2020 verkündet.

Förderbedingungen

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