Verbraucherschutz

Kunststoff in Bambusgeschirr nachgewiesen

Eine Frau arbeitet in einem Labor des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart.

Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart hat bei der Untersuchung von vermeintlich umweltverträglichem Geschirr aus Bambus festgestellt, dass diese Produkte vielfach hohe Kunststoffanteile aufweisen und Bambus lediglich als Füllmaterial dient. Insgesamt hat das Amt 31 von 35 untersuchten Produkten beanstandet. Vor allem Artikel aus dem Internet stehen in der Kritik.

„Viele Menschen verzichten aus ökologischen Überlegungen heraus zum Beispiel beim Kauf von Coffee-to-go auf Einwegbecher und nutzen stattdessen Mehrwegbecher, die aus vermeintlich umweltverträglichem Bambus bestehen und entsprechend beworben werden. Die Experten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Stuttgart haben bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass diese Produkte vielfach hohe Kunststoffanteile aufweisen und Bambus lediglich als Füllmaterial fungiert“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Insbesondere beim Internethandel würden Becher, Schüsseln oder Löffel als rein pflanzliche Alternative mit Angaben wie ökologisch, nachhaltig, kompostierbar beworben. Der Käufer habe oftmals keine Möglichkeit, den Kunststoffanteil in den Produkten zu erkennen.

Korrekte Kennzeichnung der Produkte gefordert

Das CVUA Stuttgart habe von 35 untersuchten Produkten 31 als irreführend beurteilt. Bei elf der untersuchten Proben wurde neben der irreführenden Auslobung auch ein teils erheblicher Übergang von gesundheitlich bedenklichen Kunststoffbestandteilen wie Melamin und/oder Formaldehyd ins Lebensmittel festgestellt.

„Der Verbraucher wird vom Handel und auf den jeweiligen Internetseiten nicht klar und eindeutig darüber informiert, dass ein wesentlicher Anteil des sogenannten Bambus-Geschirrs aus Kunststoff besteht. Wir werden deshalb auch weiterhin einen Schwerpunkt auf die Untersuchung von sogenanntem ‚ökologischem Geschirr‘ legen und bei Auffälligkeiten entsprechende behördliche Maßnahmen wie die Anordnung einer korrekten Kennzeichnung der Produkte in die Wege leiten“, betonte Minister Hauk.

Nicht betroffen seien Produkte aus gewachsenem Bambusholz, wie zum Beispiel Schneidebretter und Salatschüsseln, bei denen die natürliche Holzstruktur deutlich erkennbar sei.

CVUA Stuttgart: Vermeintlich Ökologisches Geschirr aus Bambus besteht zu einem großen Teil aus Kunststoff

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