Das Kultusministerium begrüßt, dass der Städtetag Baden-Württemberg einen erfolgreichen Start der Gemeinschaftsschule sichern möchte, wie er jetzt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erklärt habe. Dies mache deutlich, dass das pädagogische Konzept der neuen Schulart und die "zeitgemäße Schulweiterentwicklung", wie der Städtetag schreibt, auch für ihn wichtig seien. Diese grundsätzliche Zustimmung sei, erklärt das Kultusministerium, auch auf die vorhandene enge Kooperation und auf die Einbindung der Kommunalen Landesverbände beim Start der Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2012/2013 zurückzuführen. Das Ministerium weist aber die Kritik, die der Städtetag zu einzelnen Punkten geäußert hat, zurück.
So sei bei den Fragen der Kosten bereits geregelt, welche zusätzlichen personellen Ressourcen die künftigen Gemeinschaftsschulen für die Einrichtung des verbindlichen Ganztagesbetriebs erhalten. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass für die Träger der Starterschulen bei den notwendigen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vor der Antragstellung geklärt werde, welche Förderung sie dafür vom Land erhielten. Hier seien Gespräche zwischen Ministerium und Kommunalen Landesverbänden vereinbart worden, um die Anwendung der Schulbauförderungsrichtlinien auf die Gemeinschaftsschule abzustimmen. Dies erfolge unabhängig von der vom Kultusministerium geplanten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinien, die ab Mai von einer Expertenkommission vorbereitet werden soll.
Bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit hat das Kultusministerium gegenüber dem Städtetag bereits erklärt, dass die Vereinbarung zwischen Land und Kommunalverbänden auch für die Gemeinschaftsschule gelte: Das Land trage, wie bei allen anderen Schularten auch, die Kosten zu einem Drittel mit. „Wir sind uns sicher, dass die Starterschulen der Gemeinschaftsschule ausreichend ausgestattet sind“, fasst Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer zusammen.
Das Kultusministerium sieht im Gegensatz zum Städtetag in Schulverbünden keine geeignete Vorstufe für eine Gemeinschaftsschule. In einem Verbund von Realschule und Haupt-/Werkrealschule blieben im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule getrennte Bildungsgänge in getrennten Klassen erhalten. Zudem bestehe hier für die Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit, auf Gymnasialniveau unterrichtet zu werden. Darüber hinaus müsse die bisherige Handhabung, einen solchen Verbund mit zwei Realschulzügen auszustatten, aufgeweicht werden. Dies wird abgelehnt, um das Leistungsniveau solcher Verbünde zu halten.
Auch das vom Städtetag angesprochene Thema, wie auf regionaler Ebene mit Streitfällen umgegangen werde, sei längst mit den Landesverbänden besprochen worden.
"Die Starterschulen werden zeigen, dass das Konzept funktioniert", erklärt die Ministerin. Sie verweist darauf, dass die Gemeinschaftsschule auf eine breite positive Resonanz bei Kommunalpolitikern, Eltern und Lehrkräften stoße. Wie bisher, würden die Kommunen auch bei den weiteren Schritten eng eingebunden. „Die Erhaltung eines wohnortnahen breiten Bildungsangebots, auch im ländlichen Raum, ist ein erklärtes Ziel unserer Bildungspolitik. Gleichzeitig wollen wir mit der Gemeinschaftsschule sowohl ein sehr gutes Leistungsniveau als auch mehr soziale Gerechtigkeit anstreben“, sagte Warminski-Leitheußer. Beim nächsten Jahrgang der Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2013/2014 seien auch Realschulen dabei. Inzwischen hätten auch erste Gymnasien ihr Interesse angemeldet.
Quelle:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg