Das Kultusministerium fordert die Kommunen im Land auf, die Empfehlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie des Landkreistags und des Städtetags Baden-Württemberg zur Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege auch tatsächlich umzusetzen. "Damit gelingt es, die Lage der Tagesmütter mit den Mitteln aus dem Pakt für Familien deutlich zu verbessern", sagte der zuständige Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup. Zudem mache es die bessere Entlohnung einfacher, weitere Tagesmütter und -väter zu gewinnen.
Der Kommunalverband empfiehlt, künftig pro Stunde für die Tagesbetreuung 5,50 Euro für ein Kind unter drei Jahren, 4,50 Euro für ein älteres Kind sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Zuvor war ein Stundensatz von 3,90 Euro zuzüglich Sozialversicherungsanteile üblich. Durch die bessere Entlohnung von Tagesmüttern und -vätern sei eine wesentliche Forderung des Tagesmüttervereins Baden-Württemberg erfüllt, erklärte Mentrup. Damit werde auch die Attraktivität der Tagespflege für Kinder gesteigert. Das sei dringend notwendig, um ab 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder tatsächlich umsetzen zu können. Ein zusätzlicher Aspekt sei auch, dass Eltern die Wahl der Einrichtung aus finanzieller Sicht künftig erleichtert werde, da der Kommunalverband und die kommunalen Spitzenverbände zudem empfehlen, die Beiträge für die Tagespflege an die Betreuungsgebühren in Kindertageseinrichtungen anzugleichen.
Seit diesem Jahr fördert das Land die Betriebsausgaben für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach dem "Pakt für Familien mit Kindern" in wesentlich größerem Umfang als bisher. "Mit den erhöhten Leistungen kommt das Geld aus dem Pakt zwischen Land und Kommunen endlich auch bei den Tageseltern an", erklärt Dr. Mentrup.
Das Land hat den Kommunen zusätzlich 315 Millionen Euro für das Jahr 2012 und zusätzlich 325 Millionen Euro für das Jahr 2013 an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugesagt. Ab 2014 wird das Land 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege übernehmen. Diese FAG-Zuweisungen sind zweckbestimmt für die Förderung der Betriebskosten bei der Kleinkindbetreuung. Die finanzielle Unterstützung des Landes sei ein wesentlicher Hintergrund für die höheren Empfehlungen der Geldleistungen. "Die Kommunen sollten diese Verbesserungen umsetzen und auch die Geschäftsstellen der Tageselternvereine stärker unterstützen", unterstreicht Mentrup. Der Staatssekretär fungiert auch als Schirmherr der Initiative des Landesverbands zur Imageverbesserung des Tageselternwesens.
Quelle:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg