Mit einer aufsichtlichen Anordnung reagiert das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde auf Unregelmäßigkeiten bei so genannten Wiederkehrenden Prüfungen im Atomkraftwerk Philippsburg 2. Mit dieser Anordnung wird dem Betreiber, EnBW, vorläufig untersagt, das Kernkraftwerk wieder anzufahren.
Derzeit befindet sich der Reaktor in der turnusmäßigen Revision, ist also nicht am Netz. Zur vorgesehenen Anordnung findet jetzt zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung statt.
Bei Untersuchungen zu einem Meldepflichtigen Ereignis hat der Betreiber festgestellt, dass eine Wiederkehrende Prüfung an einem Störfallmonitor zwar in einem ordentlich ausgefüllten Prüfprotokoll dokumentiert, tatsächlich aber gar nicht durchgeführt wurde. Nachforschungen haben ergeben, dass es sieben weitere Fälle einer vorgetäuschten Prüfung gibt.Untersucht wurden rund 450 seit 2015 durchgeführte Wiederkehrende Prüfungen an 138 Einrichtungen der Strahlenmesstechnik.
Umweltminister Franz Untersteller: „Meines Wissens nach ist es das erste Mal, dass eine vorgeschriebene Prüfung in einem deutschen Kernkraftwerk offenbar bewusst vorgetäuscht wurde. Das ist hochgradig beunruhigend und nicht akzeptabel. Die EnBW hat jetzt zunächst für Aufklärung zu sorgen – schnell und umfassend!“
Nach derzeitigem Kenntnisstand hätten die vorgetäuschten Prüfungen zwar keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen gehabt und auch die Emissionsüberwachung sei gewährleistet gewesen, sagte Untersteller:
„Aber bevor die EnBW nicht nachgewiesen hat, dass die Anlage vorschriftsmäßig und sicher betrieben wird, darf sie nicht mehr angefahren werden. Außerdem erwarte ich von der EnBW Vorkehrungen, um solche Täuschungen künftig auszuschließen.“
Das für die Bundesaufsicht zuständige Bundesumweltministerium wurde über die vorgesehene Anordnung und die Vorfälle informiert.
Wiederkehrender Prüfung
Unter „Wiederkehrender Prüfung (WKP)“ versteht man die nach festgelegtem Zeitplan und Prüfprogramm durchzuführenden Kontrollen von Einrichtungen und Systemen eines Kernkraftwerks. Mit den WKPen wird geprüft, ob sich die Einrichtungen und Systeme in einem genehmigungskonformen Zustand befinden und ihre Funktion sicher erfüllen. Die Genehmigung sieht die Durchführung der WKPen zum Teil in Eigenverantwortung des Betreibers und zum Teil unter Aufsicht von behördlich hinzugezogenen Sachverständigen vor.