Prof. Dr. Christian Kirchberg wird ab 1. Februar Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg sein. Justizminister Rainer Stickelberger überreichte dem Rechtsanwalt aus Karlsruhe in Stuttgart die Bestellungsurkunde. „Mit Prof. Dr. Kirchberg kommt ein angesehener Jurist an die Spitze des Anwaltsgerichtshofs“, sagte er. „Ich bin mir sicher, dass der Anwaltsgerichtshof auch bei ihm in guten Händen ist.“ Zugleich bedankte sich der Minister bei Rechtsanwalt Dr. Rolf Winkler, der zehn Jahre Präsident des Anwaltsgerichtshofs war und nun aus dem Amt scheidet: „Dr. Winkler hat sich über einen langen Zeitraum mit sehr großem Engagement für den Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg eingesetzt“, stellte er fest: „Er hat maßgeblich zum hohen Ansehen des Anwaltsgerichtshofs beigetragen.“
Für Prof. Dr. Kirchberg ist die Tätigkeit beim Anwaltsgerichtshof nicht neu. Seit Dezember 1996 gehört er ihm bereits an, seit Januar 2002 ist er Senatsvorsitzender. Hauptberuflich ist er seit 1980 als Rechtsanwalt in Karlsruhe tätig, seit 1987 ist Kirchberg Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er sitzt dem Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer vor und ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2007 ist er Honorarprofessor an der Universität Karlsruhe. „Da zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit auch das Anwaltsrecht gehört, ist Prof. Dr. Kirchberg bestens gewappnet für seine neue Aufgabe“, erklärte der Justizminister: „Er wie auch der gesamte Anwaltsgerichtshof tut einen wichtigen Dienst im Interesse der gesamten Anwaltschaft.“
Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg hat seinen Sitz beim Oberlandesgericht Stuttgart. Er ist als Berufungsinstanz zuständig für Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Zudem entscheidet er in Streitigkeiten über die Zulassung zur oder den Ausschluss aus der Anwaltschaft.
Die Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs werden von den Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen und von der Landesjustizverwaltung ernannt. Der Präsident oder die Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs wird aus den Reihen der anwaltlichen Mitglieder bestellt.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg