Gemeinschaftsschule

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Einführung Gemeinschaftsschule

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (r.) bei der Regierungspressekonferenz am 13. Dezember 2011 im Landtag in Stuttgart

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule verabschiedet. Damit bringt die grün-rote Landesregierung eines ihrer wichtigsten bildungspolitischen Projekte auf den Weg. „Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Die Gemeinschaftsschule werde dazu beitragen, das Bildungssystem in Baden-Württemberg sozial gerechter zu machen. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern sei Bestandteil des Bildungsangebots der Schule.

Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Frühjahr 2012 der Landtag eine Änderung des Schulgesetzes verabschieden kann und somit bereits im Schuljahr 2012/13  rund 30 „Starterschulen“ als Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden könnten, erklärte die Kultusministerin. Die „Starterschulen“ müssten nicht nur langjährige Erfahrungen mit individuellen Lernmethoden vorweisen. Warminski-Leitheußer: „Dem Kultusministerium ist es zudem besonders wichtig, dass bei den Schulen ein überzeugendes pädagogisches Konzept von hoher Qualität vorhanden ist." Bei der Liste der „Starterschulen“ für das kommende Schuljahr läuft derzeit noch die Abstimmung zwischen Kultusministerium, Schulen und Schulträgern. Ab dem Schuljahr 2013/14 könnten dann jeweils jährlich weitere Schulen zu Gemeinschaftsschulen werden, sofern die Anträge die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Bei der personellen Ausstattung der Gemeinschaftsschule sieht der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf folgende Festlegungen vor:

  • Die Gemeinschaftsschulen erhalten grundsätzlich die gleiche Ausstattung für die Stundentafel und den Ganztagsbetrieb wie jede andere Schulart. Für die spezifischen Aufgaben der Gemeinschaftsschule, den Umgang mit heterogenen Lerngruppen, erhalten sie zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden pro Lerngruppe.
    • Der Gemeinschaftsschule werden pro angefangenem Zug in den ersten 3 Jahren einmalig 6 Stunden zur Verfügung gestellt (1. Jahr: 3 Lehrerwochenstunden (LWS), 2. Jahr: 2 LWS, 3. Jahr: 1 LWS).
    • Für alle Starterschulen sind insgesamt 6 Sonderschuldeputate für Inklusion vorgesehen.
    • Das Deputat für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen wurde auf 27 LWS festgelegt.

Weitere wesentliche Merkmale der Gemeinschaftsschule sind:

  • Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern in Gemeinde und Region (z.B. Vereine, Wirtschaft, außerschulische Jugendarbeit)
  • Förderung der Ausbildungsreife
  • Durchgängige berufliche Orientierung
  • Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich
  • Inklusive Angebote

„Alle Schülerinnen und Schüler sollen in der Gemeinschaftsschule den individuell besten Bildungserfolg erreichen können“, sagten der Ministerpräsident und die Kultusministerin. Die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums würden durch individuelle und kooperative Lernformen in heterogenen Lerngruppen erreicht.

„Wir verstehen Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir beste Bildungschancen für alle schaffen“, betonten Kretschmann und Warminski-Leitheußer. „Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten - das sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik“, fuhr die Kultusministerin fort. Das beziehe Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft selbstverständlich mit ein.

Alle allgemein bildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule können erstmalig gestellt werden, wenn der Landtag die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dies wird voraussichtlich im April 2012 der Fall sein.

Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsschule

Eine Gemeinschaftsschule erfasst grundsätzlich die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die Gemeinschaftsschule mindestens 60 Schülerinnen und Schüler hat, die die gymnasiale Oberstufe  besuchen wollen, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13)  einrichten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich. Insgesamt ergeben sich also vier Varianten. Was am besten passt, wird vor Ort entschieden:

  • Klassenstufen 1-10
  • Klassenstufen 5-10
  • Klassenstufen 5-13
  • Klassenstufen 1-13

Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine verbindliche Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an vier oder drei Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. Damit werden gegenüber der Halbtagsschule bessere Lernangebote ermöglicht. Der Ganztagsbetrieb umfasst in der Sekundarstufe I 8 Zeitstunden pro Tag. Bezüglich der Primarstufe enthält der Entwurf keine Festlegungen zum zeitlichen Umfang pro Tag.

Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen, bei besonderen Bedarfslagen im ländlichen Raum, kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden. In diesem Fall muss die Schule auf Dauer in der Regel mindestens 20 Schüler in der Eingangsklasse nachweisen.

Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II
  • Kinder mit Behinderung werden nach den jeweiligen Plänen der Sonderschule unterrichtet

Alle allgemein bildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule können erstmalig gestellt werden, wenn der Landtag die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dies wird voraussichtlich im April 2012 der Fall sein. Ab Herbst 2011 haben sich im persönlichen Kontakt mit der zuständigen Stabsstelle des Kultusministeriums erste Schulen zu einem Netzwerk zusammengefunden. Diese Schulen verfügen bereits über reiche Erfahrungen mit individualisiertem Lernen, neuen Lernformen und alternativer Leistungsbewertung, so dass ihre Erfahrung in die Entwicklungsarbeit der Gemeinschaftsschule mit eingehen wird.

Da die Gemeinschaftsschule die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz als Voraussetzung hat, ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich.

Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr 2004. Im Rahmen der geplanten Reform der Bildungspläne bis 2015/16 werden die Bildungspläne Werkrealschule (Hauptschule)/Realschule/Gymnasium vertikal und horizontal so abgestimmt, dass sie die Grundlage für den Bildungsplan Gemeinschaftsschule bilden. Die Gemeinschaftsschulen arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule 2004 unter Einbeziehung gymnasialer Standards.

Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:

  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums
  • Übergang an berufliche Gymnasien
  • Übergang in die berufliche Ausbildung

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die alle Bildungsstandards anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen. Beispielhaft einige konkrete Punkte zu den individuellen Lernmethoden:

  • schülerzentrierte Unterrichtsmethoden
  • Lerngruppen statt herkömmlicher Klassenverband
  • individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler
  • Praktika in unterschiedlichen Lebensbereichen
  • Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team
  • Leistungsmessung wird durch persönliche Beurteilungen ergänzt
  • rhythmisierter, bewegter Schulalltag

Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff soll deutlich machen, dass die Lerngruppe kein ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Klar ist aber, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Möglichkeit und die Pflicht, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverantwortlich zu betätigen. Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der einen allmählichen Übergang vom einen ins andere System erlaubt. In keinem Fall gibt es eine Aufteilung in leistungsorientierte A, B, C-Kurse oder ähnliches.

Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In engem, regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Fördermaßnahmen sowohl in der Schule als auch im Elternhaus.

An der Gemeinschaftsschule werden Lehrkräfte aller Schularten unterrichten. Sie können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt werden. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen. Viele Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich veränderte Rahmenbedingungen in den Schulen, so dass sie in besserem Kontakt mit Kindern und Eltern wirkungsvoll und befriedigend arbeiten können. Diese Veränderungen sollen mit der Gemeinschaftsschule ermöglicht werden.

Die Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften ist maßgeblich für den Erfolg der Gemeinschaftsschule. Einerseits wird es Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Gemeinschaftsschule im Rahmen der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung geben und andererseits werden die Gemeinschaftsschulen untereinander vernetzt, so dass Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts ausgetauscht werden können.

Die Gemeinschaftsschule hat keinen Schulbezirk.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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