Justizminister Rainer Stickelberger hat bestätigt, dass er den Präsidenten des Landtags in einem Schreiben vom 10. Oktober 2012 über die Weitergabe von Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss informierte. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geschah das in anonymisierter Form.
„Es ging darum, dass Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss unbefugt weitergegeben worden waren und damit möglicherweise gegen das Untersuchungsausschussgesetz verstoßen wurde“, erklärte Stickelberger. „Im Interesse eines vertrauensvollen Zusammenwirkens der Regierung mit dem Landtag habe ich es für erforderlich gehalten, den Landtag hierüber direkt zu informieren.“ Der reguläre Weg sei in solchen Fällen, den Präsidenten des Landtags in Kenntnis zu setzen, der den Landtag vertritt und dessen Geschäfte führt. Der Präsident des Landtags habe dann die Möglichkeit zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen er in seinem Verantwortungsbereich ergreift.
„Eine anonymisierte Information an die Regierung oder an deren Vertreter im Untersuchungsausschuss wäre lediglich ein Umweg gewesen“, stellte der Justizminister fest. Denn deren Aufgabe im Untersuchungsausschuss besteht darin, im gesetzlich gesteckten Rahmen an den Beweisaufnahmen und den Verhandlungen teilzunehmen. Die Sicherung der Ordnung im Ausschuss gehört nicht dazu.