Der frühere Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Jürgen Klein, ist am 22. September im Alter von 76 Jahren verstorben. Ministerialdirektorin Bettina Limperg würdigte am Donnerstag in Waldshut-Tiengen (Tiengen) dessen Verdienste um die Justiz in Baden-Württemberg. „Jürgen Klein hat als Landgerichtspräsident und zuvor als Leiter der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen der Justiz am Hochrhein über viele Jahre hinweg ein Gesicht gegeben“, sagte sie während der Trauerfeier, wo sie Justizminister Rainer Stickelberger vertrat. „Er stand stets für eine bürgernahe und menschliche Justiz.“
Mit Geist, Esprit und Witz, aber auch mit Wärme und Mitgefühl sei der gebürtige Mannheimer seiner Arbeit nachgegangen, erklärte die Ministerialdirektorin. Dafür hätten ihn seine Kolleginnen und Kollegen ebenso geschätzt wie für seine herausragenden fachlichen Fähigkeiten.
„Mit seiner ihm eigenen noblen, taktvollen und ausgleichenden Art erwarb er sich den Respekt seiner Weggefährten“, so Limperg. Im Namen der gesamten Justiz des Landes dankte sie für all das, was Klein im Laufe seines Berufslebens geleistet hat: „Wir haben eine bedeutende Richterpersönlichkeit und einen herausragenden Repräsentanten der Justiz verloren.“
Die Ministerialdirektorin sprach der Familie, den Freunden und Bekannten des Verstorbenen ihre aufrichtige Anteilnahme aus. Klein hinterlässt zwei Töchter.
Jürgen Klein
Der gebürtige Mannheimer Jürgen Klein begann seine Karriere in der Justiz 1964 als Richter am Amtsgericht Heidelberg. 1967 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Mannheim zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Sieben Jahre später erfolgte die Beförderung zum Ersten Staatsanwalt.
Im Jahr 1974 wechselte Klein nach Waldshut-Tiengen. Zunächst war er Straf-kammervorsitzender und Ausbildungsleiter für die Rechtsreferendare am Landgericht. 1983 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ernannt.
Zehn Jahre später erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Waldshut-Tiengen. Dieses Amt füllte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2001 aus.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg- Weitere Meldungen