Ländlicher Raum

Jahresprogramm im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum augeschrieben

Ziel der Programmausschreibung 2019 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.

„Die Zukunft der Gemeinden im Ländlichen Raum liegt im Bestand. Der Schlüssel für vitale und lebenswerte Gemeinden ist die konsequente Nutzung und Entwicklung von Brachflächen, Baulücken und Bestandsgebäuden. Deshalb setzen wir im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) weiterhin die Hälfte der Fördermittel für Innenentwicklung und Wohnbauprojekte ein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2019. 

„Ein Kennzeichen für den Strukturwandel sind leer stehende Gebäude in den Ortskernen. Ein zunehmender Leerstand kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Ortsbildes führen und die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten schmälern“, so Hauk. Dennoch würden viele Gemeinden nach wie vor auf Neubaugebiete in der Hoffnung auf Zuzug junger Familien setzen. 

Innenentwicklung könne aber nur gelingen, wenn ihr ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt wird. „Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Deshalb werden wir prioritär die Nutzung von Brachflächen und Baulücken sowie Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in Bestandsgebäude fördern“, betonte der Minister.

Schwerpunkt liegt auf Innenentwicklung

„Der Schwerpunkt des ELR liegt auf der Innenentwicklung. Mit dem Förderschwerpunkt ‚Innenentwicklung/Wohnen‘ entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten“, erklärte der Minister. Auch zur dezentralen Wirtschaftsstruktur, die eine der Stärken Baden-Württembergs sei, leiste das ELR mit der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen einen Beitrag und trägt damit zum Erhalt und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen bei.

Mit dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung” unterstütze das ELR außerdem Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Dorfgasthäuser, um die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Ländlichen Raum zu gewährleisten. „Als Landesregierung setzten wir auf eine vorausschauende und zielführende Strukturpolitik. Strukturförderung heißt, Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Mit dem ELR steht dem Land Baden-Württemberg ein hervorragendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden zur Verfügung“, betonte Minister Hauk. 

Außerdem solle das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen attraktiver werden. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie etwa Holz einsetze, bekomme einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen. „Die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen ist uns wichtig. Deshalb führen wir diesen sogenannten CO2-Speicherzuschlag ein“, so der Minister .

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

2018 hatte das Land mit 67 Millionen Euro 1.186 Projekte gefördert, davon 921 aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 59 Gemeinschaftseinrichtungen, 149 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 57 Grundversorgungsprojekte. Damit stieg die Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro an. Zeitgemäßer Wohnraum, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und der Erhalt eines attraktiven Nahversorgungsangebots standen im Fokus des ELR 2018. 

In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen. 

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: ELR

Flyer: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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