Landwirtschaft

Hinweise zur Antragsstellung FIONA

Eine Bäuerin fährt mit einem Traktor über ein Feld.

FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag. Der Gemeinsame Antrag kann ab Anfang März 2017 gestellt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert über den Verfahrensablauf.

Das Wichtigste vorweg: Voraussichtlich ab Anfang März (ab Kalenderwoche 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Seit 2015 erfolgen die Eingaben ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand und private Dienstleister unterstützen Sie bei der Antragstellung.

FIONA 2017 startet mit den im Vorjahr gezeichneten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schlägen. In dem einen oder anderen Fall sind Anpassungen erforderlich, zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der Flächenausstattung und damit einhergehender Vergrößerung oder Verkleinerung von Schlägen. Bei Ackerflächen müssen, wie üblich, die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind weiterhin im Flurstücksverzeichnis bei den jeweiligen Schlägen oder Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind neu zu digitalisieren. Für zwischenzeitlich abgegebene Flächen sind die entsprechenden Geometrien zu löschen. Das seit 2016 mit Einführung der grafischen Antragstellung deutlich kürzere und übersichtlichere Flächenverzeichnis stellt nun für die Überprüfung der tatsächlich bewirtschafteten Fläche eine große Erleichterung dar.

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2016 beziehungsweise registrierte neue Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen auch im Jahr 2017 folgende Informationen in Papierform zugeschickt:

  • Ein Hinweisblatt mit den wichtigsten Informationen für 2017
  • Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag
  • die Codeliste
  • den Wegweiser durch FIONA
  • die Informationsbroschüre zu Cross Compliance
  • und Infoblätter zur Erosionskulisse und zu Natura 2000.

Antragsformulare und Flurstücksverzeichnisse werden nicht zugesandt, da diese über FIONA bereitgestellt werden. Dem zugesandten Infopaket liegen auch Hinweise zum Betriebscheck, der Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse, bei. Sollten Sie diese Unterlagen nicht bis Mitte März 2017 erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Infodienst Landwirtschaft: Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag (GA) sowie weitere Informationen

Informationen zu FIONA

Zugang zu FIONA

Für den Zugang zu FIONA benötigen Sie eine PIN, die identisch mit der persönlichen PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist. Kennen Sie Ihre PIN nicht oder nicht mehr, können Sie für die Erneuerung das auf der FIONA-Startseite hinterlegte Online-Bestellformular nutzen. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit Absenden des Erneuerungsantrages die bisherige PIN aus Sicherheitsgründen gesperrt wird und somit bis zur Zuteilung und Übermittlung der neuen PIN kein Zugang zu FIONA möglich ist. Sofern Sie bei Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde in den Stammdaten eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, können Sie auswählen, dass die neue PIN per E-Mail an Sie geschickt wird. Sie erhalten diese dann innerhalb weniger Minuten. Andernfalls erhalten Sie die neue PIN per Post, was ungefähr drei bis vier Tage dauern kann.

Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Eingang Ihres GA 2017 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde erst dann gegeben ist, wenn der unterschriebene „Komprimierte Gemeinsame Antrag“ dort eingegangen ist. Dies gilt für den Sammelantrag gleichermaßen wie auch für eventuell verspätet eingereichte Einzelanträge, wie auch für einzeln verspätet gemeldete Flächen oder für nachträgliche Korrekturen!

Liegt der unteren Landwirtschaftsbehörde kein zugehöriger Komprimierter Antrag vor, gilt der Antrag als nicht gestellt beziehungsweise eine Korrektur als nicht eingegangen!

Was bietet FIONA 2017 Neues?

  • FIONA 2017 startet mit den im Vorjahr gezeichneten und ggf. von der Verwaltung korrigierten Schlägen. Beim ersten Aufrufen des Flurstücksverzeichnisses (FSV) oder des FIONA-GIS erfolgt die Urladung der FSV-Daten und der zugehörigen Schlag-Geometrien im FIONA-GIS. Hierzu müssen Sie nochmals Ihre PIN eingeben und den weiteren Anweisungen in FIONA folgen.
  • Sie können mit FIONA 2017 nun komfortabel per Mausklick von der Einzelbearbeitungsmaske ins FIONA-GIS und zurück wechseln.
  • Die Einzelbearbeitungsmaske können Sie individuell auf Ihre beantragten Maßnahmen anpassen. Dadurch wird die Eingabemaske übersichtlicher.
  • FIONA-GIS 2017 zeigt Überlappungen mit Schlägen anderer Antragsteller deutlich mit markanten Pfeilen an den betroffenen Stellen. Somit ist die Überlappungsstelle sehr deutlich erkennbar.
  • FIONA 2017 bietet des Weiteren viele Optimierungen in den Auswertungen oder zusätzliche praktische Werkzeuge zum Zeichnen der Flächen. Beispielsweise gibt es ein neues Werkzeug, um „Schläge zusammenzufügen“ oder um „an der Bruttofläche abzuschneiden“. Neu ist auch die Anzeige der Flächengröße noch während des Einzeichnens des Schlages.
  • Weitere deutliche Verbesserungen in FIONA 2017 finden Sie zum Beispiel in puncto Bedienerfreundlichkeit, einer übersichtlicheren Druckfunktion, der erweiterten Ablage von erforderlichen Formularen und vielem mehr.
  • Neu ist, dass die GIS-2 Meldung „Landwirtschaftliche Schläge liegen außerhalb der Bruttofläche Landwirtschaft“ als Fehler ausgegeben wird. Damit Sie Ihren Antrag abschließen können, muss dieser Fehler zwingend bearbeitet werden. Hierfür setzen Sie einen Referenzpflegeauftrag (RPA) beim betroffenen Schlag, soweit Ihres Erachtens die in FIONA-GIS ausgewiesene Bruttofläche Landwirtschaft nicht korrekt ist. Oder Sie korrigieren den Schlag so, dass keine Schlagflächen mehr außerhalb der Bruttofläche Landwirtschaft liegen, zum Beispiel über die neue Funktion „an Bruttofläche abschneiden“.
  • Wie bisher werden Ihre gezeichneten Schläge im FIONA-GIS noch weiteren Prüfungen unterzogen. Die dabei auftretenden Fehler und Hinweise werden Ihnen zum Teil direkt in FIONA-GIS angezeigt. Zusammen mit weiteren Meldungen erscheinen die GIS-bezogenen Meldungen auch in der Fehler- und Hinweisliste zum gesamten Antrag. So können Sie einsehen, wo eventuell noch etwas zu korrigieren ist. Auch wenn Sie Ihren Antrag abgeschlossen haben, können neue Meldungen hinzukommen, wenn sich Änderungen bei angrenzenden Schlägen ergeben.

Was ist bei der Antragstellung bei den Förderverfahren zu beachten?

Direktzahlungen

Weiterhin gilt, dass Basis- und Greeningprämie nur gemeinsam beantragt werden können. Zusätzlich kann die Umverteilungsprämie und gegebenenfalls die Junglandwirteprämie beantragt werden.

Um die Basisprämie zu beantragen, müssen die entsprechenden Schläge zusätzlich im Flurstücksverzeichnis gekennzeichnet sein. Nur dann sind im entsprechenden Umfang die Zahlungsansprüche - sofern vorhanden - aktiviert.

Sofern ein Betrieb greeningpflichtig ist, hat sich an den Vorgaben im Vergleich zum letzten Jahr nichts geändert. Bitte beachten Sie, dass ab dem Antragsjahr 2017 Greeningverstöße im Zweifelsfall nicht nur zu einer Kürzung der Greeningprämie führen (wie in den Jahren 2015 und 2016), sondern ein Greeningverstoß zu einer zusätzlichen Sanktion führen kann. Wer schon zweimal die gleiche Greeningauflage nicht eingehalten hat, sollte dieses Jahr sehr sorgfältig auf deren Einhaltung achten, da ein weiterer Verstoß den Verlust der kompletten Greeningprämie nach sich ziehen kann.

Für die Basisprämie, die Umverteilungsprämie und die Junglandwirteprämie gelten bereits seit 2016 neue Sanktionsregelungen. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren fallen die Sanktionen bei Flächenverstößen geringer aus.

Antragsteller die im Antragsjahr 2016 an der Kleinerzeugerregelung teilgenommen haben, können im Rahmen der Antragstellung ab dem Antragsjahr 2017 aus der Regelung aussteigen.

Zahlungsansprüche

Bitte denken Sie im Falle von Hofübergaben oder anderen betrieblichen Veränderungen daran, auch Ihre Zahlungsansprüche (ZA) zu übertragen! Jedes Jahr kommt es zu misslichen Fällen, in denen die Prämie wegen vergessener ZA-Übertragung nicht gewährt werden kann. Hier kann keine Abhilfe geschaffen werden!

Neuerungen bei FAKT

Welche Neuerungen und Erleichterungen sowie Klarstellungen gibt es im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) in 2017?

Die bei der FAKT-Maßnahme A1 „Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge)“ vorgesehene Möglichkeit der Anrechnung von sogenannten alternativen Kulturarten auf den Leguminosenanteil wurde von der EU-Kommission überraschend abgelehnt, nachdem die Drucklegung der Antragsunterlagen bereits erfolgt war. Die hierzu in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag im Kapitel FAKT stehenden Ausführungen sind deshalb hinfällig.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT-Maßnahmen E2.1 und E2.2 „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ präzisiert wurden und ab dem Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten sind. Derzeit im Handel oder auf landwirtschaftlichen Betrieben vorrätige „alte“ Saatgutmischungen können jedoch im Jahr 2017 noch ausgebracht werden.

Benutzerservice hat Hilfe und Unterstützung ausgeweitet

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft Ihnen das FIONA-Team des Benutzerservices Landwirtschaft des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) weiter. Technische Probleme sind beispielsweise Fehlermeldungen mit eventuellen Programmabbrüchen oder wenn Sie sich nicht mehr anmelden können aufgrund zuvor aufgetretener Verbindungsprobleme.

Der Benutzerservice steht dieses Jahr ab FIONA-Start zu deutlich verlängerten Service-Zeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9:00 bis 17:00 Uhr.

Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 erreichbar.

Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail an benutzerservice-fiona@lgl.bwl.de senden.

Für eine rasche Bearbeitung werden neben einer genauen Beschreibung des Problems folgende Angaben benötigt: der betroffene Teil/Bereich (GIS, Maßnahmen etc.), Ihre Unternehmensnummer und Ihr Name. Hilfreich ist außerdem, wenn Sie den verwendeten Browser und die Version angeben (beispielsweise Internet Explorer 11).

Bei fachlichen Fragen – beispielsweise ob ein bestimmter Schlag für eine Maßnahme aus FAKT förderfähig ist – wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

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