Landwirtschaft

Hauk begrüßt Anbau von Ackerkulturen auf Stilllegungsflächen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis

Minister Peter Hauk begrüßt die Entscheidung der Kommission der Europäischen Union zur Ausnahmeregelung von Stilllegungsflächen. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine leistet der Anbau von Ackerkulturen auf Stilllegungsflächen einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelversorgungssicherheit.

„Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Agrarmärkte begrüße ich ausdrücklich die von der Kommission der Europäischen Union (EU) nun angekündigten Ausnahmen von der Stilllegung von vier Prozent landwirtschaftlicher Ackerflächen für das Jahr 2023. Dies ist ein wichtiges Signal, dass die EU auf die aktuelle Lage auf den Weltgetreidemärkten geschlossen reagiert, um drohende weitere Hungerkrisen einzudämmen. Die Kompetenz der Landwirtinnen und Landwirte in der Ernährungssicherung wird angesichts der drohenden Hungerkrisen aktuell mehr denn je gebraucht. In der aktuellen Zeit wäre es nicht verantwortbar gewesen, die erheblichen landwirtschaftlichen Potentiale auf nach EU-Recht verpflichtend stillzulegenden Flächen und eine Flexibilität des Fruchtwechsels ungenutzt zu lassen. Gleichzeitig müssen wir auch die Ziele des Green Deals intensiv weiterverfolgen. Der Schutz des Klimas und der Biodiversität muss Hand in Hand mit der Ernährungssicherheit gehen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk, in seiner Funktion als Koordinator der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, am 22. Juli 2022, anlässlich der von der EU-Kommission beschlossenen Ausnahmeregelung, welche den Anbau von Ackerkulturen auf Stilllegungsflächen ermöglicht.

Ab dem Jahr 2023 haben landwirtschaftliche Betriebe wie auch schon in der Vergangenheit verschiedene Grundanforderungen in der Bewirtschaftung ihrer Flächen und im Betrieb zu erfüllen, um überhaupt von der EU Fördergelder und Ausgleichsleistungen zu erhalten. Dabei müssten die Betriebe ab 2023 unter anderem jährlich vier Prozent ihrer Ackerfläche brachliegen lassen müssen. Es handelt sich um eine zentrale Vorschrift im EU-Recht, die zunächst auch nur auf EU-Ebene geändert werden kann.

Aussetzung der Flächenstilllegung und des Fruchtwechsels für 2023

Vor dem Hintergrund, dass in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine weniger Getreide auf dem Weltmarkt zur Verfügung steht, da vor allem die bedeutenden Getreideexporte aus der Ukraine derzeit nahezu unmöglich sind, hat die EU-Kommission nun nach langen Beratungen die Aussetzung der Flächenstilllegung und des Fruchtwechsels für 2023 beschlossen. „Dafür habe ich mich seit langem eingesetzt. Die Entscheidung der EU-Kommission ist angesichts der aktuellen Situation überfällig, absolut richtig und notwendig. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben nun die so dringend benötigte Planungssicherheit für die Anbauplanung für das kommende Jahr. Wir alle stehen in einer Gesamtverantwortung, wenn es darum geht, den Hunger in der Welt zu bekämpfen und damit eine immense humanitäre Katastrophe zu vermeiden. Die baden-württembergischen Landwirtinnen und Landwirte sind bereit, hier einen Beitrag zu leisten“, so Minister Hauk.

„Der Krieg in der Ukraine erfordert es, dass die Frage der Ernährungssicherung noch stärker in den Fokus genommen wird. Hier müssen wir neu denken! Nie war es so wichtig, dass Landwirtschaft, Naturschutz und Artenschutz Hand in Hand gehen“, so Minister Hauk. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) unter anderem dabei, Blühflächen anzulegen. Minister Hauk regte die Landwirte dazu an, neben ihrem wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung auch davon Gebrauch machen.

„Die Herausforderungen unserer Zeit, Klimawandel und Ernährungssicherung, können wir nur gemeinsam lösen", betonte Minister Hauk.

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 22. Juli 2022: Kommission schlägt zur Steigerung der Getreideerzeugung vorübergehende Abweichung von bestimmten Vorschriften der Agrarpolitik vor

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