Corona-Impfung

Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht veröffentlicht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 16. März 2022 sicherzustellen, hat die Landesregierung eine Handreichung für die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg erarbeitet.

Ab dem 16. März 2022 dürfen in gesetzlich bestimmten Einrichtungen und Unternehmen nur noch Personen tätig sein, die gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie entweder gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, für welche die Ständige Impfkommission keine Impfempfehlung ausgesprochen hat oder die aufgrund einer sogenannten medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die Gesundheitsämter ein. Für sie hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine Handreichung (PDF) veröffentlicht, um ein möglichst einheitliches Vorgehen sicherzustellen.

Schutz für besonders vulnerable Personen

„Wir lassen die Gesundheitsämter bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht allein“, so der Amtschef für Pandemiebewältigung, Prof. Uwe Lahl. „Die Impfungen bleiben weiterhin zentral für die Bewältigung der Pandemie – gerade in Berufen, in denen besonders vulnerable Personen betreut und gepflegt werden. Wir hoffen, dass wir noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den Einrichtungen von einer Impfung überzeugen können, beispielsweise durch den Impfstoff Novavax.“

Besonders hochbetagte Menschen sowie pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere oder auch tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe (sogenannte vulnerable Personengruppen). Der Bundestag hat deshalb am 10. Dezember 2021 mit Zustimmung des Bundesrates das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und in § 20a IfSG eine ab dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte einrichtungsbezogene Tätigkeiten beschlossen.

Handreichung beschreibt Verfahrensschritte und Ermessensspielräume

Inhaltlich enthält die heute vom Sozialministerium veröffentlichte Handreichung für die Gesundheitsämter unter anderem die Darstellung des typischen Ablaufs eines Verwaltungsverfahrens, bei dem in letzter Konsequenz und als Ultima Ratio ein Betretungs- oder Betätigungsverbot für nicht-geimpfte Mitarbeitende ausgesprochen werden kann. Zudem wird dargelegt, welche konkreten Verfahrensschritte die Gesundheitsämter nach der Übermittlung personenbezogener Daten zu durchlaufen haben und welche verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben hierbei zu berücksichtigen sind (etwa sogenannte Anhörungsrechte der Beteiligten bei Erlass belastender Maßnahmen).

Die Handreichung benennt ferner konkrete Ermessensspielräume, die den Gesundheitsämtern bei ihren Entscheidungen gesetzlich eingeräumt werden (§ 20a Abs. 5 IfSG). Kriterien in diesem Sinne sind etwa das gesetzgeberische Ziel des Infektionsschutzes sowie der größtmögliche Schutz vulnerabler Personengruppen, aber auch die Wahrung der Funktionsfähigkeit von betroffenen Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Versorgung in allen Bereichen sowie entgegenstehende Grundrechte (zum Beispiel Recht auf freie Berufswahl und Berufsausübung, Recht auf körperliche Unversehrtheit). Die Handreichung beinhaltet darüber hinaus auch Ausführungen zu möglichen Bußgeldern.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19. Für die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der dritten Jahresveranstaltung des Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“
Wohnen und Bauen

Baden-Württemberg gestaltet die Bauwende aktiv

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Staatsrätin Barbara Bosch (links) und Walter Adler (rechts) stehen vor Fahnen und zeigen die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Walter Adler mit Bundesverdienstkreuz geehrt

Eine Frau liegt auf einem Kissen mit Kopfhörern gegen Geräusche.
Gesundheit

Modellprojekt für schwer erkrank­te Erwachsene nach Infektionen

Podcast

Folge 2 des Wirtschaftspodcasts „Löwenherz“

Ein Rollstuhlfahrer steht mit seinem Elektro-Rollstuhl am Bahnhof an einem Gleis. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Erneuter Spitzenplatz bei europäischen Forschungsgeldern

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
Kunst und Kultur

Land fördert 28 innovative Kulturprojekte

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
GesellschaftsReport

Junge Menschen vor Überschuldung schützen

Begegnungspark in Süßen
Städtebauförderung

Weitere Städtebaumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen

Gewinner Female Founders Cup
Start-up BW

Finale des Female Founders Cup 2025

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Gesundheit / Migration

Vierter Runder Tisch „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
Gesellschaft

Initiativen für mehr Zusammenhalt und gegen Einsamkeit

Bio-Äpfel der Sorte Opal (l-r), Elstar und Golden Delicious liegen während der Öko-Fachmesse Biofach in Kisten.(Bild: © dpa)
Ernährung

Dritter Bio-Markttag in Buchen

Eine Schilffläche und ein begrüntes Dach
Klimawandel

Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen