Naturschutz

Handbuch zur Ausweisung von Mountainbike-Strecken

Ein Radfahrer fährt auf einem unbefestigten Weg durch den Wald an zwei Frauen mit einem Kinderwagen vorbei. (Foto: dpa)

„Im Wald gibt es sehr unterschiedliche Interessenlagen. Unter anderem wollen Waldbesitzer, Jäger, Naturschützer, Touristiker, Wanderer und Radfahrer den Wald in ihrem Sinne nutzen. Daraus ergeben sich Nutzungskonflikte. Die so genannte Zwei-Meter-Regel im Landeswaldgesetz trägt dem Rechnung und erlaubt das Radfahren im Wald auf allen Wegen über zwei Meter Breite – auch in Privatwäldern und unabhängig vom Willen des Waldbesitzers. Mountainbiker haben das legitime Interesse, auch auf attraktiven Trails unter zwei Meter Breite zu fahren. Diesem Bedürfnis wollen wir Rechnung tragen, dabei müssen jedoch die Anliegen der anderen Interessengruppen berücksichtigt werden. Deswegen wollen wir die bestehenden Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bekannter machen, damit der Wald für alle gleichermaßen attraktiv wird“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der Besichtigung eines Mountainbike-Trail-Modellprojektes in Hinterzarten (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald).

Lösung von Interessenkonflikten am besten vor Ort / Handbuch hilft dabei

„Unser Ziel ist es, den Wald für alle Menschen so uneingeschränkt wie möglich erlebbar zu machen. Deshalb wollen wir den Beteiligten vor Ort einen Leitfaden für die Einrichtung spezieller Mountainbike-Trails in die Hand geben. Ich freue mich deshalb, heute das neue Mountainbike-Handbuch vorstellen zu können“, so Bonde. Das Mountainbike-Handbuch sei eine umfassende Grundlage für alle Interessierten, um mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten das vorhandene Wegenetz zu prüfen und es für den Radverkehr überall dort freizugeben, wo dies konkret möglich sei. „Wir wollen keinen pauschalen Plan vorgeben, sondern dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Interessen den nötigen Freiraum haben. Denn Interessenkonflikte lassen sich am besten vor Ort lösen“, sagte Bonde zur Vorstellung des Mountainbike-Handbuchs. Die Naturparke erhielten zudem über die Naturparkförderung die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen.

Weitere Informationen

Die so genannte Zwei-Meter Regel in Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes gilt auch für Privatwälder. In baden-württembergischen Wäldern stehen dadurch über 85.000 Kilometer Waldwege mit über zwei Metern Breite für das Radfahren zur Verfügung. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Thüringen haben vergleichbare Regelungen.

Das Mountainbike-Handbuch ist ein Leitfaden für die Einrichtung attraktiver Mountainbike-Trails. Es zeigt auf, welche Aspekte hinsichtlich Tourismus und Naturschutz zu beachten sind und informiert über Zuständigkeiten. Darüber hinaus bietet es konkrete Hinweise zur praktischen Umsetzung, beispielsweise zur Beschilderung. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Landesbetrieb ForstBW, der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG), dem Schwarzwaldverein, dem amtlichen Naturschutz sowie den Naturparken Mitte-Nord und Südschwarzwald hatte unter Leitung der Sporthochschule Köln das Mountainbike-Handbuch erarbeitet.

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