„Wir haben einen großen Schritt im Ringen um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung gemacht“, betont Justizminister Rainer Stickelberger zum Abschluss der Sonderkonferenz der Justizminister in Magdeburg. „Das Drängen der Bundesländer hat sich gelohnt. Jetzt kann die Bundesjustizministerin durchstarten und ihren lange angekündigten Gesetzentwurf einbringen. Dann haben die Länder endlich Planungssicherheit und können den Zeitplan des Bundesverfassungsgerichts einhalten.“
Justizminister Stickelberger hatte sich dafür stark gemacht, dass eine von der Bundesjustizministerin bisher nicht vorgesehene Regelung über die nachträgliche Sicherungsunterbringung psychisch gestörter und besonders gefährlicher Täter in das Konzept aufgenommen wird. Es konnte verhindert werden, dass es in diesem Punkt aufgrund der Uneinigkeit zwischen CDU und FDP-geführten Ländern zu einer Vertagung kam. Die Bundesjustizministerin wird nun eine Bund-Länderarbeitsgruppe einberufen, in der bis zur nächsten Justizministerkonferenz Anfang November 2011 ein Regelungsvorschlag erarbeitet werden soll. Minister Stickelberger hierzu: "Ich bin überzeugt, dass auf diesem Weg ein wichtiger Schritt zum Schutz der Allgemeinheit vor einer kleinen, aber besonders gefährlichen Gruppe von Verurteilten getan wurde."
Eine weitere wichtige Forderung der Länder, die Neuregelung der Sicherungsunterbringung im Jugendstrafrecht, wurde ebenfalls im Abschlusspapier von Magdeburg festgehalten. Einigung wurde auch über die zentralen Regelungen eines akzentuierten Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsunterbringung erzielt.
Der bisherige Begriff der Sicherungsverwahrung soll durch den Terminus Sicherungsunterbringung ersetzt werden. „Dadurch,“ so Stickelberger, „bringen wir den Therapiegedanken als dem zentralen Moment der Behandlung von Gewaltstraftätern besser zum Ausdruck.“
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg