Schule

Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung zur Anhörung freigegeben

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung zur Anhörung freigegeben. In den kommenden Wochen können die Kommunalen Landesverbände, die Beratungsgremien des Kultusministeriums, die Gewerkschaften und weitere Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.

„Die Landesregierung stellt sich durch die regionale Schulentwicklung der Herausforderung, die Schullandschaft planvoll an den starken Rückgang der Schülerzahl anzupassen. Wir brauchen Schulstandorte mit langfristiger stabiler Zweizügigkeit, damit die hohe Qualität sowohl bei den Wahlmöglichkeiten für die Schülerrinnen und Schüler als auch bei der Fachlichkeit der Lehrkräfte sichergestellt werden kann“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Jede Schülerin und jeder Schüler müsse weiter die Möglichkeit haben, jeden gewünschten Schulabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit absolvieren zu können.

„Die Kommunen haben durch die regionale Schulentwicklung die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Nachbarn die zukünftige Schullandschaft in ihrer Region zu gestalten und langfristig zu sichern. Dadurch können Schulen, die breitere pädagogische Möglichkeiten bieten, erhalten bleiben oder neu entstehen“, unterstrich Kultusminister Andreas Stoch.

Die Landesregierung strebt für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein Zwei-Säulen-System an, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den auf der Grundschule aufbauenden Schulen entwickeln soll. Kretschmann: „Die Gemeinschaftsschule steht für diese zweite Säule. Mit dem sehr leistungsbezogenen Konzept, das in den Gemeinschaftsschulen eindrucksvoll umgesetzt wird, können wir es schaffen, allen Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden und den Bildungserfolg von der Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln.“

Mit dem Zwei-Säulen-System reagiere man auf den seit Jahren anhaltenden starken Rückgang der Schülerzahl, nachdem die Vorgängerregierung einen solchen Schritt kontinuierlich verweigert habe, sagte Stoch. Die Übergänge von den Grundschulen auf öffentliche und private Haupt- und Werkrealschulen seien zwischen 2001 und 2011 von gut 40.000 auf knapp 24.000 Schüler und dann 2012 auf 15.000 Schüler gesunken, fuhr der Minister fort. Dadurch würden seit Jahren Schulen geschlossen. Stoch: „Von mehr als 1.200 öffentlichen Haupt- und Werkrealschulen, die noch vor wenigen Jahren bestanden, reduzierte sich die Zahl im Schuljahr 2012/2013 auf 862. Diese Entwicklung schreitet fort: 125 dieser Schulen hatten im Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler mehr in der Klassenstufe 5 gemeldet. Bei weiteren 224 Haupt- und Werkrealschulen lag die Schülerzahl in der fünften Klasse unter der Mindestzahl 16.“ Dieser Rückgang mache deutlich, dass die Zahl geschlossener Schulen ohne eine solche Absprache vor Ort weiter ansteigen würde.

Pädagogische Vorteile größerer Schulen

Der Kultusminister hob die positiven pädagogischen Faktoren hervor, die mit einer regionalen Schulentwicklung verbunden seien.

Größere Schulen böten:

  • Bessere Voraussetzungen, um angesichts der zunehmenden Heterogenität die
  • individuelle Förderung stärker im Unterricht zu verankern.  
  • Bessere Möglichkeiten, um ein ausdifferenziertes Schulprofil zu entwickeln, gerade für den Ganztagsbereich.
  • Bessere Voraussetzungen für Teambildung in den Kollegien, da in größeren Einheiten mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
  • Besseren Schutz vor kurzfristigem Unterrichtsausfall, da größere Schulen hier besser organisatorisch planen können.

Angesichts dieser Erkenntnisse hatte bereits der Expertenrat „Herkunft und Bildungserfolg“ um Professor Jürgen Baumert dem Land geraten, „keine Schulstandorte als selbstständige Organisationseinheiten zu führen, in denen aufgrund zurückgehender Betriebsgrößen die Fachlichkeit des Unterrichts und die Qualität der pädagogischen Arbeit nicht mehr gewährleistet werden können.“

Bei der regionalen Schulentwicklung werden alle auf der Grundschule aufbauenden Schulen einbezogen. Für die Grundschulen gilt weiterhin der Grundsatz „Kurze Beine - kurze Wege“. Ebenfalls in die regionale Schulentwicklung einbezogen sind die beruflichen Schulen und Sonderschulen. Bei ihnen werden aufgrund der Komplexität dieser Schularten besondere Regelungen wie etwa Mindestgrößen in Rechtsverordnungen festgelegt.

Mindestschülerzahlen führen zu Stabilität

Die Landesregierung führt mit der regionalen Schulentwicklung Mindestschülerzahlen ein, durch die langfristige Stabilität erreicht werden soll. Minister Stoch erklärte, dass es daher bei Neueinrichtungen von Schulen erforderlich sei, dass langfristig folgende Zahlen prognostiziert würden:

  1. für Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen die Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen,
  2. bei Gymnasien die Mindestschülerzahl von 60 in den Eingangsklassen,
  3. für die dreijährige gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule für Klassenstufe 11 auf der Grundlage der Schülerzahl in Klassenstufe 9 die Mindestschülerzahl von 60

Umfassendes Dialog- und Beteiligungsverfahren

Wie derzeit schon gängige Praxis, werde auch nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Schulentwicklungsprozess in der Regel durch den Antrag eines öffentlichen Schulträgers in Gang kommen, unterstrich Stoch. Alle davon berührten Gemeinden und Landkreise sowie weitere Betroffene, wie Gesamtelternbeiräte, die Wirtschaft sowie Schulen in freier Trägerschaft, würden in ein Dialog- und Beteiligungsverfahren und, falls notwendig, in eine Schlichtung einbezogen. Ziel sei, dass die notwendigen Schritte möglichst in Übereinstimmung getroffen werden.
Wird der Schulträger nicht von sich aus tätig, obwohl die Schule die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet, weist ihn die Schulaufsichtsbehörde auf die Sachlage hin. Falls er dennoch keinen Prozess zur regionalen Schulentwicklung einleiten und diese Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse in zwei aufeinander folgenden Schuljahren nicht erreicht werden sollte, so wird die Schule durch das Kultusministerium aufgehoben. Dies gilt allerdings nicht, wenn in zumutbarer Erreichbarkeit kein entsprechender Bildungsabschluss angeboten wird.

Prozesse haben bereits begonnen

Die Landesregierung will durch diese Änderung des Schulgesetzes erreichen, dass künftig landesweit Standards für die Planungsprozesse vor Ort gelten. Beim Genehmigungsverfahren für die dritte Tranche der Gemeinschaftsschulen gilt dabei die Mindestschülerzahl von 40 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen. Minister Stoch wies daraufhin, dass die Schulverwaltung wie schon in der Vergangenheit beim Antragsverfahren die Situation im gesamten Einzugsgebiet der Schule berücksichtige, so dass auch die Interessen der benachbarten Kommunen in die Entscheidung einfließen würden. Darüber hinaus würden die seit Sommer bekannten Eckpunkte des Verfahrens von der Schulverwaltung einbezogen. „Ich bin optimistisch, dass wir durch die bewährte Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Schulverwaltung bei der regionalen Schulentwicklung gute Ergebnisse erzielen werden“, erklärte Stoch.

Nächste Schritte

Nach dem sich nun anschließenden Anhörungsverfahren soll das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im April und Mai 2014 stattfinden. Nach der Entscheidung des Landtags kann die Schulgesetznovelle zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten.

Bilderstrecke: Regionale Schulentwicklung – darum geht’s

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