Hochschulen

Gesetz zur Stärkung der akademischen Weiterbildung zur Anhörung freigegeben

Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der akademischen Weiterbildung an den Hochschulen in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben.

Wissenschaftsministerin Bauer: „Wir wollen offene und durchlässige Hochschulen. Die Hochschulen sollen deshalb künftig mehr Studierende mit Berufserfahrung oder beruflichen Abschlüssen aufnehmen. Wir wollen, dass das Angebot an flexiblen, vor allem an berufsbegleitenden Studienangeboten vergrößert wird, um auch das Studium neben dem Beruf oder familiären Verpflichtungen zu erleichtern“. Mit dem Gesetzentwurf werde ein Anliegen des Koalitionsvertrags der Regierungspartner zeitnah umgesetzt, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf sieht hierfür im Detail u. a. die Erleichterung des Übergangs vom Beruf zur Hochschule vor. Den Hochschulen steht künftig bei der Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Qualifikationen kein Ermessen mehr zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anrechnung erfüllt sind. Damit werden beruflich erworbene Kenntnisse akademisch stärker gewürdigt.

Kern der Reform ist, die bisherigen Kontaktstudien zu Modulstudien weiterzuentwickeln: Für die Kontaktstudien können zukünftig Leistungspunkte vergeben werden, die auf ein späteres Hochschulstudium anrechenbar sind. Die Vergabe von Leistungspunkten stellt die entscheidende wissenschaftliche Währungseinheit dar. Damit werden niedrigschwellige akademische Angebote aufgewertet. Kontaktstudien sollen nicht wie bisher zwingend privatrechtlich ausgestaltet werden müssen, sondern können auch in öffentlich-rechtlicher Form angeboten werden. Die Landesregierung sehe darin einen Schritt in der Umsetzung des Koalitionsvertrages, der das Leitbild der unternehmerischen Hochschule für beendet erkläre, so Ministerin Bauer. Die Hochschulen könnten zukünftig selbst entscheiden, ob sie sich für die Weiterbildung an einem Unternehmen beteiligen oder diese Zukunftsaufgabe in eigener Verantwortung durchführen.

Auch für Hochschullehrer soll es zukünftig attraktiver sein, sich in der wissenschaftlichen Weiterbildung zu engagieren. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, die Vergütungen für Lehrtätigkeiten im Weiterbildungssegment selbst im Rahmen der vorhandenen Mittel festzusetzen. Gleiches gilt für die Vergütung von Lehrbeauftragten. Damit erhalten die Hochschulen mehr Autonomie, bisher regelt eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung diese Vergütungsfragen.

Ministerin Bauer: „Der rasche Wandel unserer Gesellschaft und der Arbeitswelt macht Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen zu unverzichtbaren Säulen der heutigen Wissensgesellschaft. Es geht darum, den Menschen im Lebensverlauf auch tatsächlich lebenslanges Lernen zu ermöglichen und damit auch den Fachkräftebedarf für unsere Wirtschaft zu sichern. Der Gesetzentwurf ist hierfür eine gute Grundlage“.

Der Entwurf des „Gesetzes zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung“ (VerfStudG) geht jetzt in die Anhörung an Hochschulen und Verbände. Nach der Auswertung der Anhörungsergebnisse wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll im Sommer 2012 in Kraft treten.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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