Justiz

Gesetz erleichtert Justizvollzug-Bediensteten in besonderen Härtefällen den Wechsel des Dienstorts

Rainer Stickelberger - Justizminister

.25Wenn Einrichtungen des Justizvollzugs geschlossen werden oder sich die Aufgabenbereiche verändern, kann das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Wechsel des Dienstorts mit sich bringen. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, wonach in besonderen Härtefällen dann für eine Übergangszeit Trennungsgeld bezahlt werden kann.

„Mit ihrem Gesetzentwurf haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen die Grundlage geschaffen, dass Bedienstete in besonderen Fällen auch etwas weitere Arbeitswege in Kauf nehmen können“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. „Das mag ein kleines Gesetz sein, für die Betroffenen bringt es aber eine große und wichtige Erleichterung mit sich.“

Aufgrund des Gesetzes können Bedienstete, die versetzt wurden, denen aber beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung kein Umzug an den neuen Dienstort möglich ist oder die in einer eigenen Immobilie leben, Trennungsgeld erhalten. Damit werden Sondervorschriften zu Reisekosten und Trennungsgeld aus dem Polizeistrukturreformgesetz für den Bereich des Justizvollzugs übernommen.

Weitere Informationen

Im Rahmen des Haftplatzentwicklungsprogramms sind in den vergangenen Jahren einige ältere und kleinere Einrichtungen des Justizvollzugs in Baden-Württemberg geschlossen worden. Ziel des Programms ist es, durch die Bildung von Vollzugsschwerpunkten eine ausreichende Zahl an modernen und sicheren Haftplätzen und eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Eine Fortschreibung des Programms wird weitere Schließungen mit sich bringen.

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