Landesanerkennungsgesetz

Für bessere Integration und gegen Fachkräftemangel

Mit dem neuen Landesanerkennungsgesetz will die Landesregierung die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in rund 260 Berufen wie Ingenieure, Erzieher oder Krankenpflegehelfer verbessern und vereinfachen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel und für eine bessere Integration.

Die Landesregierung hat den Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf regelt die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem vergleichbaren deutschen Beruf für die rund 260 landesrechtlich geregelten Berufe neu. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Mit dem Gesetz soll die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen erleichtert und verbessert werden.

„Mit dem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf und legen hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen fest“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Integrationsministerin Bilkay Öney. „Damit leisten wir einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für die Menschen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Land. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Zuwanderinnen und Zuwanderer.“

Wichtig im Kampf gegen Fachkräftemangel

Baden-Württemberg sei ein Wirtschaftsland und stehe für Innovation und wirtschaftliche Dynamik, erklärte Kretschmann. Bereits jetzt gäbe es in Baden-Württemberg einen Fachkräfteengpass bei technischen Berufen und bei Gesundheitsberufen. Kretschmann: „Aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Sicht können wir es uns daher nicht erlauben, dass hochqualifizierte Zuwanderer beispielsweise als Hilfskräfte angestellt werden, weil ihre Abschlüsse in Baden-Württemberg keine Geltung besitzen. Mit dem Landesanerkennungsgesetz schaffen wir die Bedingungen, diese Potentiale zu nutzen. Dies dient der baden-württembergischen Wirtschaft genauso wie den Zuwanderern selbst, die in ihren erlernten Berufen arbeiten können.“

Bessere Teilhabe am Berufsleben

Das Gesetz dient auch der besseren Integration. Denn die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Zugewanderten. und ermöglicht eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe in unserer Gesellschaft.

Integrationsministerin Öney betonte: „Wir haben darauf geachtet, mit dem Gesetz Zuständigkeiten zu bündeln. So wird es für die Antragsteller einfacher, die richtigen Anerkennungsstellen zu finden.“

Das geplante Landesanerkennungsgesetz nimmt keine Unterscheidungen nach dem Herkunftsland der Antragsteller vor. „Bislang waren Menschen aus Nicht-EU-Staaten oder mit Nicht-EU-Qualifikationen benachteiligt. Das ändert sich nun. Künftig sollen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Qualifikationen erhalten“, sagte Öney. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass künftig über alle Anträge innerhalb von drei Monaten entschieden werden muss. Das Landesanerkennungsgesetz ergänzt das Bundesanerkennungsgesetz, das etwa Handwerksberufe oder Ärzte regelt.

Beratungsangebote auf den Weg gebracht

Um eine gute Anerkennungsberatung zu ermöglichen, wurden im Land bereits geeignete Strukturen aufgebaut: Zur Unterstützung der Antragsteller hat das Integrationsministerium mit dem IQ Netzwerk und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein flächendeckendes Beratungsangebot auf den Weg gebracht.

 

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