Ländlicher Raum

Fünf neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Fünf neue Schwerpunktgemeinden wurden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt. Damit erhalten die Gemeinden eine gesichertere finanzielle Basis, um auch schwierigere Projekte auf den Weg zu bringen.

„Mit einer aktiven Bürgerbeteiligung haben die ausgewählten Schwerpunktgemeinden umfassenden Entwicklungskonzepte erarbeitet und starke Bewerbungen vorgelegt“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der Anerkennung fünf neuer Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Die Gemeinden Kirchheim am Ries im Ostalbkreis, Mulfingen im Hohenlohekreis, Albbruck im Landkreis Waldshut, Tengen im Landkreis Konstanz und die Stadt Leutkirch im Landkreis Ravensburg werden ab dem Jahr 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren als Schwerpunktgemeinden im ELR anerkannt. Sie erhalten einen Mittelrahmen für den Fünf-Jahres-Zeitraum, Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR. „Damit erhalten die Gemeinden eine gesichertere finanzielle Basis, um auch schwierigere Projekte auf den Weg zu bringen. Bewerbungen sind machbar und lohnen sich auf jeden Fall“, so Hauk.

„Wesentliche Kriterien für attraktive ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältiges Angebot an zeitgemäßem Wohnraum sowie lebendige und funktionsfähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwicklung weiter voranzutreiben“, betonte der Minister.

Daher würden weiterhin rund 50 Prozent der Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen bereitgestellt. Dies gelte auch für die Schwerpunktgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermittel sind für solche Projekte einzusetzen. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfähig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktiver werden“, betonte Peter Hauk.

Weitere Informationen

Aktuell läuft die Frist zur Antragstellung für das ELR-Jahresprogramm 2019. Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden noch bis zum 30. September 2018 eingereicht werden.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.
Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt.
Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige, strukturelle Verbesserungen entwickeln. Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele

  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,

  • zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie

  • zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre innerhalb eines festgelegten Mittelrahmens und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden.

Inzwischen sind 44 Schwerpunktgemeinden anerkannt (Kreis / Schwerpunktgemeinde / Aufnahmejahr):

  • Hohenlohekreis: Mulfingen, 2019
  • Konstanz: Tengen, 2019
  • Ostalbkreis, Kirchheim am Ries, 2019
  • Ravensburg: Leutkirch, 2019
  • Waldshut: Albbruck, 2019
  • Emmendingen: Winden, 2018
  • Freudenstadt: Pfalzgrafenweiler, 2018
  • Main-Tauber-Kreis: Ahorn, 2018
  • Main-Tauber-Kreis: Igersheim, 2018
  • Neckar-Odenwald-Kreis: Schwarzach, 2018
  • Sigmaringen: Leibertingen, 2018
  • Emmendingen: Sasbach am Kaiserstuhl, 2017
  • Freudenstadt: Waldachtal, 2017
  • Hohenlohekreis: Dörzbach, 2017
  • Hohenlohekreis: Ingelfingen, 2017
  • Lörrach: Kleines Wiesental, 2017
  • Reutlingen: Grabenstetten, 2017
  • Schwarzwald-Baar-Kreis: Bad Dürrheim, 2017
  • Breisgau-Hochschwarzwald: Friedenweiler, 2016
  • Enzkreis: Neuhausen, 2016
  • Freudenstadt: Horb am Neckar; Rexingen, 2016
  • Göppingen: Geislingen an der Steige; Aufhausen, 2016
  • Heilbronn: Widdern; Unterkessach, 2016
  • Ortenaukreis: Kappelrodeck; Waldulm, 2016
  • Ortenaukreis: Steinach; Welschensteinach, 2016
  • Ostalbkreis: Neuler; Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen, 2016
  • Rastatt: Bühl; Altschweier und Eisental, 2016
  • Rastatt: Elchesheim-Illingen, 2016
  • Ravensburg: Fronreute; Fronhofen, 2016
  • Schwäbisch Hall: Frankenhardt, 2016
  • Schwäbisch Hall: Wolpertshausen, 2016
  • Sigmaringen: Herdwangen-Schönach, 2016
  • Sigmaringen: Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (Interkommunal), 2016
  • Tuttlingen: Balgheim, 2016
  • Zollernalbkreis: Burladingen; Melchingen, 2016
  • Bodenseekreis: Owingen, 2015
  • Breisgau-Hochschwarzwald: Lenzkirch, 2015
  • Calw: Haiterbach, 2015
  • Calw: Oberreichenbach, 2015
  • Neckar-Odenwald-Kreis: Rosenberg; Hirschlanden, 2015
  • Ostalbkreis: Bartholomä, 2015
  • Ravensburg: Bad Wurzach; Unterschwarzach, 2015
  • Schwäbisch Hall: Untermünkheim, 2015
  • Schwäbisch Hall: Vellberg; Groß- und Kleinaltdorf, 2015

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